Schneider & Ruffing
Kurzprofil
Die Kanzlei Schneider und Ruffing besteht in der heutigen Kombination seit 1998. Gegründet wurde sie von Rechtsanwalt Walter Schneider 1992. Dieser leitet sie zunächst als Alleinkanzlei. 1994 kam Rechtsanwalt Knut Ruffing dazu und war zunächst als freier Mitarbeiter tätig. Seit 1998 wird die Kanzlei als Sozietät von den beiden Rechtsanwälten Schneider und Ruffing geführt. Die Kanzlei betreut sowohl Privatleute als auch Unternehmen. Aufgrund der Grenznähe besteht eine vielschichtige berufliche Kooperation mit Luxemburg.
Die Büroöffnungszeiten der Kanzlei Schneider und Ruffing sind von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Freitags ist die Kanzlei von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. Es besteht die Möglichkeit, Mandantengespräche auch außerhalb dieser Zeiten stattfinden zu lassen und unter Umständen können Beratungstermine zudem in den Räumlichkeiten der Mandanten abgehalten werden.
Die Kanzlei befindet sich im Zentrum von Trier. Direkt vor der Tür stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung.
Das Credo der Kanzlei Schneider und Ruffing ist Offenheit, denn erst diese schafft die nötige Vertrauensbasis zwischen Anwalt und Mandanten. Des Weiteren sehen sich die Anwälte Schneider und Ruffing als Team, welches sich Hand in Hand Ihren Belangen widmet.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Schneider & Ruffing
- An der Hospitalsmühle 4
54292 Trier
Rheinland-Pfalz
Deutschland
- Telefon
- +49 (651) 13324
- Telefax
- +49 (651) 29447
Partneranwälte
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