Brigitte Ruland

Kanzlei RULAND

Fachgebiete/Charakteristika

Das Tätigkeitsfeld Eherecht und Familiensachen umfasst alle rechtlichen Bereiche des ehelichen und Familienlebens, also Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt während des Getrenntlebens und nach der Scheidung, Sorgerecht und Umgangsrecht, die eheliche Wohnung, güterrechtliche Regelungen, z. B. Zugewinnausgleich, aber auch das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, der Lebenspartnerschaft und das Adoptionsrecht. Auch die in den letzten Jahren abgewickelten Betreuungen und Pflegschaften sind hier zu erwähnen

Zutreffende, verantwortungsbewußte anwaltliche Beratung ist im eherechtlichen Mandat das eine, das andere ist, der Mandantin, dem Mandanten das Gefühl eines Beistandes, und zwar eines durchaus auch persönlich engagierten Beistandes in seiner schwierigen Lebenssituation zu vermitteln.

Die ständige Aktualisierung des notwendigen Fachwissens ist durch regelmäßigen Besuch einschlägiger Fachseminare gewährleistet. Frau Ruland ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutsachen Anwaltsverein

Frau Rechtsanwältin Ruland betreut ein umfangreiches mietrechtliches Mandat, in welchem sie laufend über Fragen beispielsweise der Nebenkostenabrechnung, Schönheitsreparaturen, der Nachmieterstellung, des Eigenbedarfs u. a. berät, und in welches sie Erfahrungen aus eigener Vermietungspraxis gewinnbringend einfließen lassen kann.
Ihre Zuständigkeit umfasst desweiteren die Bearbeitung von Unfallschäden, insbesondere Verkehrsunfallregulierungen, wobei sie ihren Erfolg vor allem darin sieht, daß ihr in der ganz überwiegenden Anzahl der Mandate rasche, außergerichtliche Regelung gelingen.

In den letzten Jahren ist Frau Rechtsanwältin Ruland auch verstärkt bei der Gestaltung erbrechtlicher Regelungen in Anspruch genommen worden, einem Tätigkeitsfeld, dem ihr besonderes Interesse gilt.

Besondere wirtschaftliche Bedeutung kommt ihrer Tätigkeit im Bereich der Zwangsvollstreckung zu. Wenn der Mandant, die Mandantin endlich den Titel in Händen hält, geht es ja erst richtig los. Der anwaltliche Elan darf hier nicht erlahmen; daß der Rechtsstreit soweit erfolgreich abgeschlossen ist, ist die eine Seite; jetzt geht es darum, aus ihm auch  einen wirtschaftlichen Erfolg werden zu lassen, also die titulierte Forderung nebst Zinsen und Kosten zu sichern und zu realisieren. Das Instrumentariun dieser sperrigen, ungeliebten Materie beherrscht sie wie wenige. Mit Einfallsreichtum und Beharrlichkeit hat sie in den vergangenen Jahren in vielen Fällen Forderungen beigetrieben, die der Mandant längst abgeschrieben und an deren Verwirklichung er nicht mehr geglaubt hatte.


Motto:

Wir machen, was Sie brauchen, wir wirken für Ihre Interessen bis an die Grenzen des Rechts und bleiben uns immer bewußt:

Das Äußerste, was wir zu leisten vermögen, ist
im Zweifel doch immer nur das Mindeste, was
man von uns erwarten kann (frei nach BGH).


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Brigitte Ruland
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