Alexandra Kaiser-Stauber
Fachgebiete/Charakteristika
Frau Alexandra Kaiser-Stauber wurde in Eschweiler geboren, studierte in Trier und machte in Köln ihr Referendariat. Sie ist seit 2000 als Rechtsanwältin tätig und seit April 2005 auch beim Oberlandesgericht Köln als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der Vielseitigkeit ihres Berufes schätzt sie den unmittelbaren Mandantenkontakt.
In ihrem Tätigkeitsschwerpunkt Unfallregulierung befasst sie sich mit der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen, wie zum Beispiel Schmerzensgeld bei erlittenen Personenschäden.
Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam, sofort seinen Anwalt aufzusuchen. Versicherungen und Werkstätten behaupten zwar, dass über sie die Angelegenheit ohne Anwalt geregelt werden kann, in Wirklichkeit gehen dem Geschädigten dabei häufig aus Unkenntnis Ansprüche verloren. Deshalb sollten Sie zunächst einen Rechtsanwalt aufsuchen, bevor etwas veranlasst oder unterschrieben wird. Bezüglich des Schadens, der reguliert wird, übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Anwaltskosten. Des Weiteren nimmt Rechtsanwältin Alexandra Kaiser-Stauber sofort Kontakt mit der Versicherung des Gegners auf, um die Ansprüche dort geltend zu machen. Ist Streit über die Haftung zu erwarten, werden von ihr zusätzlich die polizeilichen Ermittlungsakten angefordert.
Im Mietrecht vertritt die Volljuristin sowohl Mieter als auch Vermieter. Neben der Geltendmachung von Mietzahlungen und der Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen berät Frau Kaiser-Stauber Sie bei Kündigungen. Das Mietrecht regelt die rechtlichen Beziehungen und Pflichten von Vermietern und Mietern. Hierzu zählen unter anderem Räumungsklagen, die Durchsetzung von Mietansprüchen, Zahlungsklagen, Kündigungen und die Einhaltung von Mietverträgen. Ca. 60 % aller Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland wohnen zur Miete. Das Mietrecht und Pachtrecht hat in den letzten Jahren tief greifende Änderungen durch die Mietrechtsreform und das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts erfahren.
Sowohl Vermieter als auch Mieter sind aufgrund der komplizierten Regelungen in zunehmendem Maße auf anwaltliche Hilfe angewiesen. Frau Kaiser-Stauber vertritt Sie interessengerecht bei der Vertragsgestaltung ebenso wie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung mit Ihren Vertragspartnern. Das Mietrecht regelt z.B. Kündigungen, Kündigungsfristen, Mietverträge, Minderungen, Mieterhöhungen, Räumungsklagen usw.
Im allgemeinen Zivilrecht befasst sich die Anwältin mit Gewährleistungssachen im Kaufrecht und auch mit Schadensersatzsachen.
In Ihrem Interessenschwerpunkt Straßenverkehrsrecht übernimmt Frau Rechtsanwältin Kaiser-Stauber die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren und die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitungen und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Aber auch die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, wie Bußgeldbescheide aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder aufgrund von Falschparkens wird von ihr übernommen.
Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, Bußgeldbescheide überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Auch Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die mit einem Strafbefehl oder einer Anklage einhergehen, fallen unter das Verkehrsrecht. Bei allen Verfahren im Zusammenhang mit der Entziehung des Führerscheins werden die Klienten gerichtlich und außergerichtlich vertreten, auch wenn es mit der Wiedererteilung Probleme gibt. Dies beinhaltet zum Beispiel Unfallflucht und Alkohol am Steuer.
Im zweiten Interessenschwerpunkt der Volljuristin, dem Kauf- und Schuldrecht, geht es um die gesamte Vertragsabwicklung bei Käufen. Zum Kaufvertragsrecht gehören sämtliche Rechtsfragen, die mit dem Kauf eines Gegenstandes entstehen können. Der Gegenstand kann sowohl ein mobiler Gegenstand (Radio, PKW, Kleidungsstücke usw.) als auch ein immobiler Gegenstand (Wohnung, Grundstück usw.) sein. Zu den Rechtsfragen gehören unter anderem das Vorliegen eines wirksamen Kaufvertrages, Mangelgewährleistung, zugesicherte Eigenschaften, arglistige Täuschung, Verjährung, Garantie, Lieferung des Gegenstandes, Zahlung oder Verjährung. Frau Kaiser-Stauber berät sie kompetent und geht auf ihre Anliegen mit Einfühlungsvermögen ein.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Alexandra Kaiser-Stauber - Apenrader Str. 26
50825 Köln Ehrenfeld
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
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- +49 (221) 741906
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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