Dominik Stauber
Fachgebiete/Charakteristika
Herr Dominik Stauber wurde 1969 in Köln geboren. Seit 1999 ist er als Rechtsanwalt tätig. Der Anwalt studierte in Köln und absolvierte dort auch sein Referendariat. Schon frühzeitig konzentrierte er sich auf das Strafrecht, wobei er auch für die Staatsanwaltschaft arbeitete und ihm das Umfeld deshalb vertraut ist. Die forensische Tätigkeit und den Umgang mit seinen Mandanten schätzt der Volljurist gleichermaßen.
In seinem Tätigkeitsschwerpunkt Strafverteidigung vertritt er Mandanten in den unterschiedlichsten Angelegenheiten. Hierbei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt Vergehen und Verbrechen zu ahnden, d.h., die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so. z. B. Diebstahl, Körperverletzung usw. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, so z.B. Raub, Totschlag, Mord usw. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zuviel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es dann Ruhe zu bewahren und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
In seinem zweiten Tätigkeitsschwerpunkt, dem Jugendstrafrecht hat vor allem der erzieherische Gedanke Priorität. Ziel ist hier häufig, die Einsichtsfähigkeit der Jugendlichen zu aktivieren und pragmatische Lösungen für die jungen Mandanten zu finden.
Herr Rechtsanwalt Stauber ist Fachanwalt für Strafrecht. Die jeweilige Rechtsanwaltskammer erkennt den Titel Fachanwalt zu, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Einen weiteren Schwerpunkt der Beratung und Prozessvertretung von RA Stauber bildet die Ehescheidung, wobei der Volljurist eine einvernehmliche Lösung anstrebt. Scheidungsfolgevereinbarungen wie z. B. das Sorgerecht und das Umgangsrecht sind Gegenstand seiner Arbeit. Bei Trennungen und Ehescheidungen geht es auch um Betreuung, Pflegschaft, Vormundschaft, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich und Regelungen über die Ehewohnung und den Hausrat.
Im Interessenschwerpunkt Schadenersatzrecht ist Herr Stauber ebenfalls engagiert tätig. Seine Mandate im Schadensersatzrecht stammen meistens aus deliktischen Fällen.
Auch im Unterhaltsrecht ist der Anwalt versiert und steht Ihnen mit einer fundierten Beratung zur Seite.
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Dominik Stauber - Apenrader Str. 26
50825 Köln Ehrenfeld
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (221) 741906
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- +49 (221) 7404399

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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