Torsten Rehfeld

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Torsten Rehfeld, Jahrgang 1957, geboren in Hamburg, hat seit 1991 seine Zulassung als Volljurist. Seit 1997 ist er als Notar tätig. Studiert hat er an der Universität in Hamburg, wo er auch seine Referendariatszeit absolvierte. Rechtsanwalt Rehfeld ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Herr Rehfeld liebt den Umgang mit Menschen und die immer wieder neuen Fälle, in die er  sich gerne einarbeiten. Zudem versteht er seine juristische Aufgabe als Verpflichtung, seine Mandanten in allen Problemen umfassend zu beraten. Ihm ist es wichtig, dass die von ihm Betreuten immer das Gefühl haben, durch seine Mithilfe nicht alleine dazustehen. Ein sehr persönlicher Kontakt ist somit bei Rechtsanwalt Rehfeld durchaus garantiert. Grundsätzlich bekommen seine Mandanten praktisch gut umsetzbare Ratschläge geboten, wobei er sich selbst in erster Linie als Dienstleister am Mandanten sieht. Wenn neue Mandanten zu ihm kommen, haben diese häufig im ersten Augenblick das Gefühl, vor einem unlösbaren Problem zu stehen. Daher nimmt sich Rechtsanwalt Rehfeld ausreichend Zeit und bespricht mit seinen Mandanten jeden Sachverhalt und auch Lösungen, die über den juristischen Sachverhalt hinausgehen. Somit wird durch seine Hilfe aus einem unlösbar scheinenden Problem ein durchaus lösbarer Konflikt. 

Herr Rehfeld ist in erster Linie im Familienrecht, einem oft emotional aufgeladenem Feld, tätig. Kernpunkt hierbei ist das Scheidungsrecht und die hieraus resultierenden, oft weit reichenden Folgen. Einigungen vor allem bei Scheidungen sind oftmals nicht möglich. Daher werden Sie hier umfassend zu den Voraussetzungen einer Scheidung, zu Scheidungsfolgevereinbarungen, zum Sorgerecht und dem Umgangsrecht mit den Kindern, zum Aufenthaltsbestimmungsrecht, bei Vermögensauseinandersetzungen, zur Hausratsaufteilung sowie zu den Unterhaltsansprüchen (Alimente) beraten. Aber nicht nur bei Ehen, sondern auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften berät Sie Herr Rehfeld zu den Rechten und Pflichten, die aus dieser Verbindung entstehen. Rechtsanwalt Rehfeld unterstützt seine Mandanten zunächst im außergerichtlichen und später dann auch im gerichtlichen Verfahren. Durch seine langjährige Erfahrung weiß der ambitionierte Volljurist sehr genau, dass es gerade auf diesem Gebiet sehr wichtig ist, den Mandanten gut zuzuhören und eine Vertrauensbasis zu schaffen. Durch seine Tätigkeit als Notar ist er zudem überaus kundig im Aufsetzen von Eheverträgen.

Thematisch oft mit dem Familienrecht verbunden ist das Erbrecht. Dieses regelt die Rechtsnachfolge bezüglich des Vermögens Verstorbener. Hier berät Herr Rehfeld Sie kompetent, wenn es um die Realisierung erbrechtlicher Ansprüche, um die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, die Gestaltung von Schenkungsverträgen, Ehegattenerbrecht, Erbauseinandersetzung, Unternehmensnachfolge, Vorsorgevollmachten, Erbschaftssteuer, Nachlassverwaltung, Erbteilsausschlagung, Pflichtteilsrecht oder die Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzungen sowie um Auseinandersetzungen mit einer Erbengemeinschaft geht.

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt hat Herr Rehfeld auf das Immobilienrecht gelegt. Hierbei betreut er Mandanten, die sich mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung von Immobilien, sei es im Rahmen einer Zwangsversteigerung oder einem freiwilligen Verkauf. Weiterhin ist er versierter Berater auf dem Gebiet des Mietrechts und WEG-Rechts vom Abschluss und der Gestaltung der Verträge über Mietminderungen und Mieterhöhungen bis zur Kündigung und Räumung der jeweiligen Wohnräume.


 

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