Claudia Trippel
Kurzprofil
Rechtsanwältin Claudia Trippel gründete ihre Kanzlei 2003 in Langen.
Die Kanzlei befindet sich in zentraler Lage in der Stadtmitte/Dreieich-Gymnasium.
Autofahrer werden gute Parkplatzmöglichkeiten vorfinden.
Die Anwältin selbst wird mit Ihnen während ihrer Sprechzeiten Montag bis Samstag in der Zeit von 08.30 bis 19.00 Uhr gern Beratungstermine vereinbaren.
Weiterhin bietet Claudia Trippel Termine nach Vereinbarung außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten an.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Claudia Trippel
- Uhlandstraße 2
63225 Langen
Hessen
Deutschland
- Telefon
- +49 (6103) 803544
- Telefax
- +49 (6103) 803545

- Homepage
- http://www.kanzlei-trippel.de
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwältin Claudia Trippel wurde in Frankfurt am Main geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück, an der Johannes – Gutenberg – Universität in Mainz und an der Johann – Wolfgang – Goethe Universität in Frankfurt.
Das Referendariat absolvierte sie am Landgericht Bezirk Darmstadt.
Claudia Trippel hat einen Fachanwaltskurs im Arbeitsrecht abgeschlossen und ist darüber hinaus Dozentin auf den Gebieten Individualarbeitsrecht, kollektives Arbeitsrecht und betriebliche Altersversorgung, d. h. sie bildet andere Anwälte in diesen Bereichen aus.
Weiterhin ist die Rechtsanwältin als Schlichterin für die Diakonie “DWHN” Hessen/ Nassau tätig. Sie führt diese Tätigkeit als Ehrenamt und klärt auf diesem Rechtsgebiet Uneinigkeiten und alle anfallenden arbeitsrechtlichen Fragen für die Diakonie.
Frau Trippel ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt und korrespondiert auch in Englisch.
Claudia Trippel ist auf den Gebieten Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Vertragsrecht, Sozialversicherungsrecht und Baurecht tätig.
Als Schwerpunkt berät und vertritt Frau Trippel ihre Mandanten im individuellen Arbeitsrecht und im kollektiven Arbeitsrecht. Hierbei steht Sie Ihnen bei der Arbeitsvertragsgestaltung und Auslegung Ihres Arbeitsvertrages zur Verfügung. Sie klärt Fragen zur Urlaubsregelung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit, zu Teilzeitregelungen, befristeten Arbeitsverträgen, zum Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Weiterhin können Sie im Fall einer Änderungskündigung oder Abmahnung, die meist Vorboten einer Kündigung sind, Frau Trippel in Anspruch nehmen. Sollten Sie nach einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung Rechtsbeistand wünschen, so steht die Rechtsanwältin Ihnen im Kündigungsschutzrecht bei einer personenbedingten Kündigung, betriebsbedingten Kündigung, verhaltensbedingten Kündigung oder fristlosen Kündigung zur Seite. Ferner kann es bei einem Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag mit dem Arbeitgeber zu Differenzen kommen, die Frau Trippel im Sinne ihrer Mandanten durch Klärung mit dem Arbeitgeber schon im Vorfeld beilegen wird. Fragen zum Arbeitsförderungsrecht, zum Arbeitslosengeld, zur Sperrzeit, zum Inhalt oder der Gestaltung eines erteilten Zeugnisses und hinsichtlich der Auswirkungen einer Krankheit eines Arbeitnehmers auf sein Arbeitsverhältnis fallen ebenfalls in den Arbeitsbereich der Rechtsanwältin.
Weiterhin ist Claudia Trippel auf dem Gebiet Baurecht und Immobilienrecht tätig. Die Juristin war acht Jahre lang bei einem Immobilienunternehmen mit Bauträgergesellschaft beschäftigt, so dass Sie sie mit Fragen im Baurecht behelligen können. Darüber hinaus erledigt sie für Sie Grundstückssachen und Grundbuchsachen, d. h. sie steht ihren Mandanten beim Abschluss von Bauverträgen und Grundstückskaufverträgen und deren Abwicklung, also der Auflassung und Eintragung ins Grundbuch, zur Verfügung.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin liegt beim allgemeinen Zivilrecht, insbesondere beim Vertragsrecht. Beim Vertragsschluss zwischen den Parteien entstehen Rechte und Pflichten der einzelnen Parteien, über deren Erfüllung es zu Streitigkeiten kommen kann. Beim Kaufvertrag beispielsweise ist der Käufer verpflichtet den Kaufpreis zu leisten und dem Verkäufer obliegt die Pflicht dem Käufer die gekaufte Sache zu übereignen. Bei der Durchsetzung solcher vertraglichen Ansprüche können Sie die Hilfe der Rechtsanwältin erwarten. Weiterhin wird sie in Ihrem Sinne tätig, wenn Sie einen Mietvertrag, Gewerbemietvertrag, Werkvertrag, Darlehensvertrag, Schenkungsvertrag oder Bauvertrag geschlossen haben. Auch bei Problemen mit Ihrem Hausbau ist Frau Trippel die richtige Ansprechpartnerin.
Im Sozialversicherungsrecht behandelt die Rechtsanwältin Streitigkeiten mit Ihrer beruflichen Unfallversicherung. Weiterhin berät und vertritt Claudia Trippel Mandanten, die Streitigkeiten oder Probleme mit der Berufsgenossenschaft haben. Dieser Fall tritt z. B. ein, wenn Sie einen Unfall erleiden und als Angestellter durch Ihren Arbeitgeber versichert sind. Sie haben in einem solchen Versicherungsfall einen Anspruch, wenn Sie beispielsweise erwerbsunfähig sind oder Rehabilitationsmaßnahmen benötigen. Kommt es hierüber zu Auseinandersetzungen mit der Berufsgenossenschaft, so wird Frau Trippel Ihre Interessen in einem Verfahren vor dem Sozialgericht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) vertreten. Des Weiteren wird die Juristin tätig bei einem Wegeunfall, Arbeitsunfall und einer streitigen Erwerbsminderung.
Claudia Trippel bietet auch Rechtsberatungen im Straßenverkehrsrecht. Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen, damit dem Geschädigten nicht aus Unkenntnis Ansprüche verloren gehen. Die Rechtsanwältin nimmt in einem solchen Fall sofort Kontakt mit der gegnerischen Versicherung auf, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und bei Streit über die Haftung Ihre Interessen zu vertreten.
Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Frau Trippel übernimmt auch die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, wie Bußgeldbescheide aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder aufgrund von Falschparkens. Sie überprüft die Bußgeldbescheide und legt gegebenenfalls Einspruch für Sie dagegen ein. Im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten übernimmt die Juristin auch Ihre Strafverteidigung.
Claudia Trippel schätzt an ihren Beruf den Umgang und die Kommunikation mit Menschen und sieht es als Herausforderung, für die Fälle ihrer Mandanten Lösungen herbei zu führen.
Ihre größte Stärke sieht sie darin, Streitigkeiten durch Verhandlungsgeschick schon im Vorfeld beizulegen und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen im Interesse ihrer Mandanten zu erreichen.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


