Claudia Trippel
Kurzprofil
Rechtsanwältin Claudia Trippel gründete ihre Kanzlei 2003 in Langen.
Die Kanzlei befindet sich in zentraler Lage in der Stadtmitte/Dreieich-Gymnasium.
Autofahrer werden gute Parkplatzmöglichkeiten vorfinden.
Die Anwältin selbst wird mit Ihnen während ihrer Sprechzeiten Montag bis Freitag nach Vereinbarung Beratungstermine vereinbaren.
Weiterhin bietet Claudia Trippel Termine nach Vereinbarung außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten an.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Claudia Trippel
- Uhlandstraße 2
63225 Langen
Hessen
Deutschland
- Telefon
- +49 6103 803544
- Telefax
- +49 6103 803545

- Homepage
- http://www.kanzlei-trippel.de
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwältin Claudia Trippel wurde 1964 in Frankfurt am Main geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück, an der Johannes – Gutenberg – Universität in Mainz und an der Johann – Wolfgang – Goethe Universität in Frankfurt. Das Referendariat absolvierte sie am Landgericht Bezirk Darmstadt. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und als Dozentin auf den Gebieten Individualarbeitsrecht, kollektiven Arbeitsrecht und betriebliche Altersversorgung innerhalb von Fachanwaltskursen tätig.
Weiterhin ist die Rechtsanwältin als Schlichterin für die Diakonie “DWHN” Hessen/ Nassau tätig. Sie führt diese Tätigkeit als Ehrenamt und klärt auf diesem Rechtsgebiet Uneinigkeiten und alle anfallenden arbeitsrechtlichen Fragen für die Diakonie.
Frau Rechtsanwältin Claudia Trippel ist als Fachanwältin für Arbeitsrecht und ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sowohl im Kollektiv- als auch im Individualarbeitsrecht tätig. Sie berät und vertritt Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte als auch Mitarbeitervertretungen. Sie steht Ihnen bei der Arbeitsvertragsgestaltung und Vertragsauslegung und im Bereich des Tarifvertragsrechts zur Verfügung. Sie klärt Fragen zum Kündigungsschutzrecht einschließlich Änderungskündigungen. Sie klärt die Voraussetzungen einer verhaltensbedingten, personenbedingten inbs. krankheitsbedingten Kündigung, zur betriebsbedingten oder auch zur fristlosen Kündigung. Sie gestaltet Aufhebungsverträge und berät zum besonderen Kündigungsschutz. Im Bereich der arbeitsvertraglichen Pflichten, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, der Urlaubsregelung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit, zu Teilzeitregelungen, befristeten Arbeitsverträgen, zum Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX), zu Abmahnungen und Zeugnissen steht Frau Trippel als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Claudia Trippel sieht ihre größte Stärke darin, Streitigkeiten durch Verhandlungsgeschick schon im Vorfeld beizulegen und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen im Interesse ihrer Mandanten zu erreichen. Frau Trippel ist neben der Beratungs- und Prozesstätigkeit auch als Lehrbeauftragte für Personal und Führung an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg tätig und bietet Inhouse-Seminare für Unternehmen sowohl zu arbeitsrechtlich ausgerichteten Führungsseminaren als auch zum Betriebsverfassungsgesetz, zum Personalvertretungs- und Mitarbeitervertretungsrecht an.
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