Ralf Pairan

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Ralf Pairan gründete seine Kanzlei im Jahr 2000, nachdem er zuvor bereits langjährig in einem größeren Team nahezu ausschließlich im Bereich des Arbeitsrechts tätig war.

Die ANWALTSKANZLEI PAIRAN – Kanzlei für Arbeitsrecht befindet sich verkehrsgünstig am Stadtrand von Gießen unterhalb des Evangelischen Krankenhauses.

Während der allgemein üblichen Bürozeiten ist die Kanzlei selbstverständlich erreichbar. Dass Herr Rechtsanwalt Pairan auch für individuelle Terminwünsche außerhalb dieser Bürozeiten zur Verfügung steht, ist dem Umstand geschuldet, dass zahlreiche Mandanten zwar im Giessener Raum und den nahe gelegenen Gemeinden wie Heuchelheim, Biebertal, Wettenberg, Linden, Fernwald, Buseck, Pohlheim, Rabenau, Lich oder Laubach zuhause sind, aber in Frankfurt, Offenbach, Darmstadt, Wiesbaden oder anderenorts im Rhein-Main-Gebiet und weiter entfernt arbeiten.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Ralf Pairan
Unterer Hardthof 21 a
35398 Gießen
Hessen
Deutschland

Telefon
+49 (641) 9607110
Telefax
+49 (641) 9607114
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.pairan.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Ralf Pairan hat seine Zulassung als Rechtsanwalt seit 1992 und ist seither auf das Arbeitsrecht spezialisiert.

Er ist bereits seit April 1996 dazu berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen.
Die Bezeichnung Fachanwalt wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss sich auf diesem Fachgebiet permanent fortbilden.

Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen auf dem Gebiet des Kündigungsschutzrechts (einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten wie Abmahnung, Freistellung, Zeugnis, Änderungskündigung, Abfindung etc.) und des Betriebsverfassungsrechts. Da Herr Rechtsanwalt Pairan auch speziell im Bereich des öffentlichen Dienstes tätig ist, zählen auch Fragen des Beamtenrechts und des Personalvertretungsrechts, zu den von ihm betreuten Mandaten.

Er steht Ihnen weiterhin bei Streitigkeiten über den Inhalt eines Zeugnisses, bei Problemen mit der Vergütung, dem Urlaub, Mobbing, einer Teilzeitregelung oder der Befristung Ihres Arbeitsvertrages bei. Sie können Herrn Pairan auch bei Fragen hinsichtlich der Eingruppierung / Höhergruppierung und der im öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträge BAT, MTArb bzw. dem zukünftigen TVöD in Anspruch nehmen.

Das kollektive Arbeitsrecht dreht sich um die Aufgaben und Rechte, insbesondere das jeweilige Mitbestimmungsrecht, bei sozialen und personellen Angelegenheiten (Kündigung, Versetzung etc.) von Betriebsrat und Personalrat.

Weiterhin steht Herr Pairan seinen Mandanten als Rechtsvertreter im Beamtenrecht zur Verfügung. Er berät Sie bei Problemen mit einer Abordnung, Umsetzung oder Entlassung. Sollten Sie Auseinandersetzungen mit Ihrem Dienstherrn hinsichtlich der Besoldung, Ihrer Dienstfähigkeit oder einem erteiltem Zeugnis haben, so werden Sie auf diesem Gebiet kompetent beraten und betreut.

Im öffentlichen Dienstrecht vertritt der Rechtsanwalt neben den Rechten der Beamten auch die Rechte der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, bearbeitet Fälle aus dem Bereich des  kirchlichen Arbeitsrechts (evangelische und katholische Kirche, Diakonie, Caritas, AVR – Arbeitsvertragsrichtlinien, Mitarbeitervertretung etc.)und hat Kenntnisse hinsichtlich der dienstrechtlichen Vorschriften.

Im Sozialrecht steht Ralf Pairan seinen Mandanten bei sämtlichen Fragen bezüglich der Voraussetzungen und des Bezugs von Arbeitslosengeld (Stichwort Sperrzeit) zur Seite und unterstützt und vertritt bei der Durchsetzung von Leistungsansprüchen.

Rechtsanwalt Ralf Pairan schätzt an seinem Beruf die Vielseitigkeit und den Umgang mit Menschen. Als seine große Stärke betrachtet der Arbeitsrechtler sein Verhandlungsgeschick verbunden mit dem Anspruch, eine optimale Interessenvertretung seiner Mandanten zu erreichen.

Die Erfahrung zeigt, dass maximale und rasche Erfolge durch frühzeitige, außergerichtliche Erörterungen mit der jeweiligen Gegenseite erreicht werden. Allerdings muss eine gerichtliche Auseinandersetzung gerade im Arbeitsrecht nicht
mit besonderen Sorgen verbunden werden, da das Arbeitsgericht einer eigenen, angenehm ausgestalteten Prozessordnung unterliegt.

In Hessen gibt es zwölf Arbeitsgerichte, davon drei in Mittelhessen:

Das Arbeitsgericht Gießen, dem u. a. die Amtsgerichtsbezirke Alsfeld, Büdingen, Butzbach, Friedberg  und Nidda zugeordnet sind, das Arbeitsgericht Wetzlar mit den Amtsgerichtsbezirken Dillenburg und Herborn und das Amtsgericht Marburg mit den Amtsgerichtsbezirken Biedenkopf, Frankenberg (Eder),Kirchhain, Marburg, Schwalmstadt.

Aufgrund des Kanzleisitzes ist Rechtsanwalt Pairan vorwiegend bei diesen und den anderen hessischen Arbeitsgerichten, so auch in Limburg, Hanau, Bad Hersfeld, Fulda und Kassel, aber auch bundesweit tätig.


 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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