Thomas Kroder

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Thomas Kroder gründete seine Kanzlei 1970 in Augsburg.

Die Kanzlei ist im Zentrum von Augsburg in der Maximilianstraße gelegen und befindet sich in der Fußgängerzone, Eingang Max-Passage, sehr nahe am Moritzplatz. Nur einen Steinwurf von der Kanzlei entfernt steht das bekannte, von Elias Holl erbaute Augsburger Rathaus.

Durch die zentrale Lage ist eine sehr gute Anbindung an den Personennahverkehr gegeben. Die Straßenbahn hält fast vor der Türe der Kanzlei am Moritzplatz und vor dem Rathaus.
Soweit Ihre Anreise mit dem Pkw erfolgt, stehen zahlreiche Parkhäuser im Zentrum der Stadt zur Verfügung.

Während der Bürozeiten Montag bis Donnerstag in der Zeit von 09:00 - 12:30 Uhr und von 14:00 - 17:00 Uhr, sowie am Freitag in der Zeit von 09:00 - 13:00 Uhr, vereinbart das Sekretariat der Kanzlei gerne Beratungstermine.

Bei Bedarf führt Rechtsanwalt Kroder auch Beratungstermine und Besichtigungen nach Absprache vor Ort des Geschehens mit dem Mandanten durch.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Thomas Kroder
Maximilianstrasse 17
86150 Augsburg
Bayern
Deutschland

Telefon
+49 (821) 345050
Telefax
+49 (821) 3450520
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.ra-kroder.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Thomas Kroder wurde 1940 in Königshofen im Grabfeld, Bayern, geboren.

Er studierte nach dem Abitur am St. Anna Gymnasium in Augsburg an der Universität Lausanne (Schweiz) und an der Ludwig-Maximilians-Universität in München Rechtswissenschaften und absolvierte das Referendariat in Augsburg mit der Zulassung zum Richteramt.

Der Jurist ist am Amtsgericht Augsburg, Landgericht Augsburg und Oberlandesgericht München zugelassen. Aufgrund der Änderung der Zulassungsvorschriften ist er in ganz Deutschland berechtigt, vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie Arbeits- und Verwaltungsgerichten aufzutreten. Rechtsanwalt Kroder ist in der Lage, in Englisch, Französisch und Italienisch zu korrespondieren.

Rechtsanwalt Kroder ist schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Erbrechts, Familienrechts und Grundstückrechts tätig. Seine spezielle Neigung umfasst das Jagd- und Waffenrecht.

Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen liegt im Erbrecht.

Im Falle eines Erbfalls sind sich die Erben oft uneinig und es ergeben sich Streitigkeiten, wenn zum Beispiel die Geliebte des Erblassers „Alleinerbin“ werden soll und die Angehörigen des Erblassers damit verständlicherweise nicht einverstanden sind.
Sie können Rechtsanwalt Kroder bei der Errichtung und Anfechtung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen sowie bei der Erteilung von Erbscheinen in Anspruch nehmen.

Ferner steht er Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie vor der Entscheidung stehen, eine Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen. Eine Erbschaft kann auch bedeuten, dass die Erben für die Verbindlichkeiten des Erblassers einstehen und haften müssen, so dass eine Überschuldung, zumindestens eine erhebliche finanzielle Belastung der Erben droht.

Rechtsanwalt Kroder wird die Sachlage prüfen und Sie bei Ihrer Entscheidung beraten.

Eine Klärung der Rechtslage können Sie auch durch Rechtsanwalt Kroder bei den Problemen mit dem schwierigen Rechtsgebiet der sogenannten „Pflichtteilsansprüche“ erwarten. Bestimmte Personenkreise, wie z. B. die Kinder des Erblassers, aber auch Eltern und Ehegatten können pflichtteilsberechtigt sein. Sie haben dann einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich in Höhe ihres Pflichtteils gegen die Erbmasse.

Bei Streitigkeiten hierüber berechnet der Rechtsanwalt Ihren Anteil und vertritt Ihre Interessen gegenüber den Erben.
Schwierige Bewertungsfragen werden ggf. unter Hinzuziehung von Sachverständigen entschieden.
Weiter bearbeitet Thomas Kroder Fälle in Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer in Deutschland, so, dass Sie mit Fragen über die einschlägigen Freibeträge, Steuersätze und die Bewertung von Grundstücken an ihn herantreten können.

Im Familienrecht
bietet der Jurist Beratungen und ggf. Prozessvertretungen bei Ehescheidungen und deren Folgesachen, wie z. B. Unterhalt, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils, Kindesunterhalt und insbesondere bei Vermögensauseinandersetzungen bei Trennung und Ehescheidung sowie Tod.

Dazu gehören Ansprüche des Ehegattenunterhalts während und nach der Ehe, Versorgungsausgleich sowie Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, insbesondere beim Zugewinnausgleich.
Dies bedeutet auch, dass Rechtsanwalt Kroder eine notwendige Unternehmensberatung in Zugewinnausgleichsverfahren begleitet, eine Einkommensermittlung bei selbständigem Gewerbetreiben im Rahmen der Unterhaltsforderungen vornimmt. Das Familienrecht umfasst auch die Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen.

Im Falle einer Vaterschaftsanfechtung und Streitigkeit über die Abstammung können Sie ebenfalls Herrn Kroders Hilfe erwarten.

Das Grundstücksrecht
regelt Probleme, die mit dem Kauf und Verkauf, der Zwangsversteigerung von Grundstücken einhergehen. Ist zum Beispiel ein Grundstück mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet, die übernommen werden soll, so ist es oft ratsam, vor Abschluss des Kaufvertrages einen Rechtsanwalt zu konsultieren, auch was die Fragen der Übernahme schuldrechtlicher Verpflichtungen betrifft. Probleme können sich auch bei der Übertragung von Eigentum an Immobilien ergeben, für die RA Kroder eine Lösung aufzeigen wird.

Ein Grundstückskauf bedarf immer der notariellen Beurkundung, es müssen Auflassung und Eintragung in das Grundbuch erfolgen, damit das Eigentum übergehen kann.
Rechtsanwalt Kroder wird Sie vor Abschluss eines Grundstückskaufvertrages eingehend beraten und über alle Formalitäten aufklären.
Aber auch die aus dem Eigentum sich ergebenden schuldrechtlichen Verträge im Rahmen der Vermarktung und Nutzung eines Grundstücks, insbesondere Mietverträge, deren Begründung und Auflösung sowie Kündigung werden von Rechtsanwalt Kroder beurteilt und vor Gericht vertreten.

Einen besonderen Schwerpunkt in der Tätigkeit von Rechtsanwalt Kroder stellt das Jagdrecht dar.
Im Jagdrecht berät und vertritt RA Kroder seine Mandanten bei Erstellung und Abschluss von Jagdpachtverträgen, bei der Überprüfung der Abstimmungen nach Fläche und Kopfzahl, aber insbesondere auch bei der Anfechtung von Jagdpachtverträgen und bei der Gestaltung der benachbarten Jagdreviere durch Abrundungsmaßnahmen und Flächenaustausch.

Weiterhin vertritt RA Kroder Ihre Interessen, sofern Sie Auseinandersetzungen mit Gerichten und Behörden haben wegen strafrechtlicher Vorwürfe, wegen Erteilung oder Entzug Ihres Jagdscheins.
Die zuständige Behörde kann z. B. bei einer gegebenen Behinderung oder nach einer Verurteilung durch die Justiz wegen einer Straftat die Erteilung des Jagdscheins verweigern oder aber einen erteilten Jagdschein wieder entziehen. In solchen Fällen wird RA Kroder die Sachlage prüfen und Ihre Interessen gegenüber der Behörde vertreten. Selbstverständlich ist es, dass RA Kroder die Verteidigung in Strafverfahren übernimmt, mit dem Ziel, einer Verurteilung wegen eines jagdrechtlich relevanten Strafvorwurfs zu entgehen.

Auch bei einem eingetretenen Wild- oder Jagdschaden klärt RA Kroder die Sachlage hinsichtlich der Ersatzpflichtigkeit und der Ansprüche der Beteiligten.

Ferner sind im Jagdrecht Jagdausübungsrechte und der Jagdschutz von Bedeutung.
Das Jagdausübungsrecht regelt z. B., ob sich der Jäger mit oder ohne Begleitung des Revierinhabers bzw. mit oder ohne Waffe im Jagdrevier bewegen darf. Im Jagdschutz wird auch geregelt, ob und wann Hunde und Katzen im Jagdrevier geschossen werden dürfen. Trifft der Jäger z. B. einen Hund beim Wildern an, d. h. bei der unmittelbaren Verfolgung des Wildes, so darf er diesen erlegen.

Das ständig im Fluss befindliche Jagdrecht findet seine Regelung im Bundesjagdgesetz, das ein ausfüllungsbedürftiges Rahmengesetz darstellt. Das bedeutet, dass viele Details von den Ländern in entsprechenden Gesetzen ausgeführt werden, wie z. B. im Bayerischen Jagdgesetz.

RA Kroder berät und vertritt seine Mandanten unter Anwendung der jeweils geltenden Landesjagdgesetze.

Auch das Waffenrecht ist zwar nicht nur, aber auch im Zusammenhang mit dem Jagdrecht zu sehen. Hier können sich Probleme im Bereich von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, wie Jagdwilderei, Sachbeschädigungen, aber auch Trunkenheitsfahrten, Eigentumsdelikten  u. a. ergeben.
Unrechtmäßige Jagdhandlungen können nicht nur zur Strafverfolgung wegen Sachbeschädigung und wegen Verletzung des Tierschutzgesetzes führen, sondern auch Auswirkungen auf die Waffenbesitzkarte haben. Weiterhin können Ihnen formale Verstöße beim Erwerb von Schusswaffen gegen das Waffengesetz vorgehalten werden, die es notwendig machen, sich anwaltschaftlichen Rat und Unterstützung zu holen.

RA Kroder steht Ihnen nicht nur vor Verwaltungsgerichten sondern auch im Verwaltungsverfahren vor den Behörden im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Verlust von Waffenbesitzkarten und Munitionserwerbsscheinen zur Seite.

Fortbildung:

RA Thomas Kroder besucht regelmäßig Seminare und Fortbildungen, um sich auf den vorgenannten Rechtsgebieten auf dem aktuellen Stand der Rechtssprechung und Gesetzgebung zu halten. Weiterhin pflegt der RA Beziehungen ins benachbarte europäische Ausland, so dass er bei Bedarf und in Fällen mit Auslandsbeziehungen seine Kontakte und Sprachkenntnisse nutzen kann.

Für die Bearbeitung von Mandaten ist es weiterhin von Vorteil, dass RA Kroder

Verwaltungsrat im Bund der Steuerzahler in Bayern e. V. ist,
Aufsichtsrat im Europäischen Wirtschaftssenat (EWS),
 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft im Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein,
Mitglied in der deutsch - österreichischen Juristenvereinigung und
Mitglied er Associatione internationale giuristi di lingua italiana (AIGLI - Internationale Vereinigung der Juristen in italienischer Sprache).

Der Jurist ist zudem als stellvertretender Ortsvorsitzender der CSU in Leitershofen politisch engagiert und schätzt an seinem Beruf die Vielfalt der sich ergebenden Problemstellungen und deren Lösungswege, die für ihn immer wieder eine Herausforderung und Ziel der optimalen Interessenvertretung seiner Mandanten sind.

Seine größte Stärke sieht RA Kroder darin, eine intensive und auch ausdauernde Betreuung der Rechtssuchenden zu pflegen. Er befasst sich mit übernommenen Mandaten nicht nur obenhin, sondern wird sich in jedem Fall intensiv einarbeiten und mit ausgefeilten Schriftsätzen die optimale Interessenvertretung für seine Mandanten erreichen, auch über längere Zeiträume hin.

Außerberufliche Engagements

Rechtsanwalt Kroder war selbst 29 Jahre lang Jagdpächter, das heißt, er war Alleininhaber eines Jagdreviers und praktizierender Jäger. Aus Gründen des erheblichen Zeitaufwands hat er die Betreuung einer eigenen Jagd aufgegeben, ist jedoch noch Inhaber jagdlicher Begehungsrechte und dadurch dem Jagdgeschehen auch in der Praxis nach wie vor intensiv verbunden.

Die Verpflichtungen eines Jagdpächters, Kontrolle des Reviers, Pflege des Wildbestandes, Fütterung und durch Verwaltungsakte auferlegte Abschlussverpflichtungen sind ihm aus der Praxis bekannt.
Diese Erfahrungen als Jagdpächter und Jagdausübungsberechtigter spiegeln sich im Verständnis des Juristen bei der Bearbeitung von Mandaten im Jagdrecht wieder.

Rechtsanwalt Kroder weiß, wovon er spricht und kennt alle Probleme, die sich bei der Jagd ergeben können. Weiterhin ist er Mitglied im Bayerischen Landesjagdverband und hat gute Kontakte zur Verbandsvertretung.

Thomas Kroder ist zudem Pastpräsident im Rotary Club Schwabmünchen und als aktiver Rotarier stark  engagiert. Im Rahmen der bei Rotary notwendigerweise zu erbringenden Spenden setzt er sich für den Erhalt des heimischen Kulturgutes ein, so hat er z. B. für den Erhalt einer barocken Kapelle bei Augsburg eine große Spendenaktion erfolgreich initiiert.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de