Jochen Dütemeyer

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Jochen Dütemeyer, Jahrgang 1950, ist seit 1979 als Rechtsanwalt und zugleich seit 1988 als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig. Seine Studienzeit verbrachte er in Freiburg und Bonn, seine Referendarzeit in Niedersachsen. Er besitzt die  Zulassung am Oberlandesgericht Köln und ist damit an allen Oberlandesgerichten in Deutschland vertretungsberechtigt.
Rechtsanwalt Dütemeyer kann in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt auftreten.
Das Fachgebiet, das Herr Dütemeyer hauptsächlich bearbeitet, ist das Arbeitsrecht einschließlich Dienstvertragsrecht. Hier sind zu nennen die Gebiete Kündigungen, Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan, Einigungsstellenverfahren, Betriebsübergänge, Outsourcing, Arbeitsrecht in Krankenhäusern und caritativen Einrichtungen, Arbeitsrecht in Medien, Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abschluß und Beendigung von Vorstandsverträgen und Geschäftsführerverträgen und vieles mehr. 

Daneben ist Rechtsanwalt Dütemeyer im Wirtschaftsrecht, hier insbesondere Vertragsrecht, sowie Gesellschaftsrecht/Handelsrecht tätig.

Rechtsanwalt Dütemeyer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein“, Mitglied des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes, Dozent im Auftrag der Rechtsanwaltskammer Köln sowie Mitglied des Justizprüfungsamtes Köln.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Jochen Dütemeyer
Wikingerstr. 18
51107 Köln Porz
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (221) 986910
Telefax
+49 (221) 9869144
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.duetemeyer.net


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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