Torsten Weber
Kurzprofil
Herr Torsten Weber eröffnete im Jahr 1997 als selbständiger Rechtsanwalt in Barsinghausen seine Kanzlei, nachdem er bereits seit 1995 in verschiedenen Rechtsanwaltsbüros tätig war.
Die aktuellen Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Weber liegen in den Bereichen Familienrecht, Mietrecht und Betreuungsrecht. Seine Interessenschwerpunkte hat Herr Weber im Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Er legt Wert darauf, mit diesen Tätigkeitsfeldern nur einen Ausschnitt seines juristischen Arbeitens aufzuzeigen. Für ihn sind Kenntnisse in anderen Rechtsgebieten aufgrund von Überschneidungen und Rechtsgebiet übergreifenden Arbeiten unerlässlich.
Demzufolge werden auch alle anderen zivil- und strafrechtlichen Fragestellungen außerhalb der Schwerpunkte individuell betreut und mit Engagement vertreten. Im Vordergrund steht für Herrn Weber immer, dass das Ergebnis für seine Mandanten zufrieden stellend ist. Zu seinem Mandantenstamm gehören sowohl Privatpersonen als auch mittelständische Unternehmen.
Herr Rechtsanwalt Weber hat sich gezielt als Anwalt in einer Einzelkanzlei niedergelassen, in der sie individuell und mit persönlichem Engagement betreut werden. Jeder Vorgang ist und bleibt hier "Chefsache".
Die Kanzlei ist von Monatag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr besetzt. Es ist jedoch auch jederzeit möglich, Termine außerhalb der Geschäftszeiten zu vereinbaren. Die Büroräume befinden sich zentral im Ortskern von Barsinghausen-Egestorf in unmittelbarer Nähe der Geschäfte Aldi, Edeka und Plus.
Die Kanzlei ist sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Für Pkw-Fahrer befinden sich kostenfreie Parkplätze direkt hinter dem Haus.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Torsten Weber
- Stoppstraße 22 a
30890 Barsinghausen
Niedersachsen
Deutschland
- Telefon
- +49 (5105) 84666
- Telefax
- +49 (5105) 84554

Fachgebiete/Charakteristika
Herr Weber studierte Rechtswissenschaft an der Georg-August-Universität in Göttingen sowie an der Alexander-Universität in Erlangen. Sein Referendariat absolvierte Herr Weber in Hannover, Celle, Hildesheim und Bückeburg. Durch seine Zulassung am Oberlandesgericht Celle kann er seine Mandanten auch vor allen Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland vertreten.
Ein Schwerpunkt der Arbeit von Herrn Weber liegt im Familienrecht, welches ein oft emotional geladenes Feld ist. Deshalb ist eine einvernehmliche Einigung vor allem bei Ehescheidungen und den damit zusammenhängenden Folgen oft nicht möglich. Hier unterstützt Rechtsanwalt Weber Sie zunächst bei der außer- gerichtlichen Beratung, aber ebenso im gerichtlichen Verfahren. Vor allem bei Unterhaltsfragen und Vermögensauseinandersetzungen, Hausrats- und Sorgerechts- und Umgangssachen hilft er Ihnen mit seinem Fachwissen. Auch bei der Ausarbeitung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen steht er Ihnen kompetent zur Verfügung.
Einen weiteren Schwerpunkt in der täglichen Arbeit stellt auch die vielfältige Tätigkeit als vom Gericht bestellter Berufsbetreuer dar.
Zusätzlich hat Herr Weber einen Tätigkeitsschwerpunkt im Mietrecht. Dabei steht er Ihnen besonders bei allen Kündigungsfragen, Räumungsklagen, der Durchsetzung von Mietforderungsansprüchen oder des Eigenbedarfs, bei Mietminderungen genauso wie bei der Überprüfung von Nebenkosten mit Rat und Tat zur Seite. Hervorzuheben ist weiterhin sein Engagement in allen Fragen rund um das Wohnungseigentums- recht. Grundsätzlich betreut Rechtsanwalt Weber sowohl die Mieter- als auch die Vermieterseite.
Da es im Arbeitsrecht, ähnlich wie im Mietrecht, oft um Fragen von existentieller Bedeutung geht, hat Rechtsanwalt Weber in diesem Rechtsgebiet einen Interessenschwerpunkt. Der Kern des Arbeitsrechts besteht aus dem Kündigungsschutz. Hierbei berät Herr Weber seine Mandanten bei den Fragen zum Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses und möglichen Lohnfortzahlungsansprüchen. Aber auch bei den Themen Arbeitsschutz, Mutterschutz, Arbeitszeit, Urlaub, Abfindung und Zeugniserteilung steht er mit Rat und Tat an Ihrer Seite.
Arbeitgeber unterstützt er vor allem bei der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche von Arbeitnehmern.
Ebenso gehört das Straßenverkehrsrecht zu den stärken von Herrn Weber. Er vertritt Sie sowohl in dem Bereich Unfallhaftung als auch bei Verkehrsordnungs- widrigkeiten oder Verkehrsstraftaten. Bei der Unfallhaftung geht es in erster Linie um die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach einem Unfall. Oftmals sind im Zusammenhang mit einem Unfall Verkehrs- ordnungswidrigkeiten begangen worden. Hierbei kommt es Herrn Weber durch eine intensive Überprüfung des Tatvorwurfes darauf an, Bußgelder oder Punkte in Flensburg oder gar den Führerscheinentzug zu vermeiden.
Falls es einmal zu einem Strafverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt, einer Unfallflucht oder wegen einer fahrlässigen Körperverletzung kommt, verteidigt Herr Weber Ihre Rechte und versucht ein faires Verfahren zu garantieren.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


