Bernhard Junker

Kanzlei Kanzlei Junker

Fachgebiete/Charakteristika

Herr Rechtsanwalt Bernhard Junker wurde 1954 in Wiedenbrück geboren. Sein Studium und sein Referendariat absolvierte er in Bielefeld, Düsseldorf und Hamm.

Der Rechtsanwalt ist bei allen Landgerichten zugelassen. Er spricht fließend Englisch.

Bei Herrn Junker werden Sie sich gut aufgehoben fühlen, denn der Praktiker erklärt auch schwierigste Rechtsprobleme für den Laien verständlich. Das Vertrauen seiner Mandanten hat für ihn oberste Priorität.
Als Notar entwirft er für Sie z.B. Testamente, Erbverträge, Eheverträge und beurkundet Grundstücksübertragungen.

Als Anwalt ist Herr Junker ist hauptsächlich tätig auf dem Gebiet des Zivilrechts, des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts.

Er hilft z.B. bei Fragen zu Kaufverträgen oder Mietverträgen, bei der Regulierung von Unfallschäden und bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen. Herr Junker ist aber ebenso kompetenter Ansprechpartner bei kleinen Parksünden.

Bei Lehrgängen frischt der Vater einer Tochter sein umfangreiches juristisches Wissen regelmäßig auf.

In seiner Freizeit engagiert sich Herr Junker als Fraktionsvorsitzender der FDP im Stadtrat von Rheda-Wiedenbrück.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Bernhard Junker
Westring 11
33378 Rheda-Wiedenbrück
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
0 52 42 - 34 121 und 36 913
Telefax
0 52 42 - 34 854
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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