Hans Jakob Müller

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Hans-Jakob Müller gründete seine im Herzen der Rheinmetropole Köln gelegene Einzelkanzlei im Jahr 1998. Sie finden die Büroräume von Rechtsanwalt Müller am Marienplatz 4 auf der Südseite  der Kirche St. Maria im Capitol. Aufgrund der kritischen Parksituation in der Innenstadt wird Mandanten mit PKW empfohlen, die Parkmöglichkeiten des ca. 5 Gehminuten entfernten Parkmöglichkiten des Kaufhauses „Kaufhof“ zu nutzen. Für Mandanten, die den öffentlichen Nahverkehr benutzen möchten, befindet sich die Haltestelle „Heumarkt“ für Bus (Linien 132 u. 133) und Straßenbahn (Linien 1,7,8 und 9) direkt vor der Tür.

Zum Mandantenstamm von Rechtsanwalt Müller gehören sowohl private als auch gewerbliche Mandanten. Um einen umfassenden Service für die Mandanten bieten zu können, bestehen Kooperationen mit einem Steuerberatungsbüro und einer Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Um sich bereits vorab ein Bild von der Problematik machen zu können, vereinbart Rechtsanwalt Hans-Jakob Müller seine Termine meist selbst. Bei Bedarf können mit dem Juristen auch Termine vor Ort beim Mandanten vereinbart werden. Die Bürozeiten sind täglich von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Hans Jakob Müller
Marienplatz 4
50676 Köln Innenstadt
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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+49 (221) 2100952
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+49 (1212) 516981569
E-Mail
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http://www.ramuellerKoeln.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Hans-Jakob Müller wurde im Jahr 1959 in Köln geboren. Nach dem Abitur studierte er in seiner Heimatstadt Köln Rechtswissenschaften, wo er im Anschluss auch seinen Referendardienst versah. Herr Müller, der über gute Sprachkenntnisse in Englisch und Grundkenntnisse in Französisch verfügt, erhielt die Zulassung zur Anwaltschaft im Jahre 1990. Er ist berechtigt, vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten für Sie tätig zu werden.

Mit Rechtsanwalt Hans-Jakob Müller bearbeitet ein im Jahr 1997 von der Rechtsanwaltskammer zugelassener Fachanwalt die Mandate aus dem Familienrecht. Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Juristische Tätigkeit im Bereich familiärer Problemfälle verlangt eine äußerst einfühlsame und kompetente Beratung. Hier sieht Herr Müller seine größte Stärke in der Fähigkeit zuhören zu können, da es gerade im Familienrecht wesentlich ist, den Sachverhalt genau zu kennen. Es kommt darauf an, Wesentliches vom Unwesentlichen zu trennen. Herr Müller entwirft für Sie Eheverträge aus Anlass von Heirat oder wirtschaftlichen Veränderungen während der Ehe sowie vertragliche Regelungen vor einer geplanten Trennung und Scheidung. Schließlich vertritt er Sie in Gerichtsverfahren im Rahmen der Scheidung sowie in Streitigkeiten den Ehegattenunterhalt und/oder Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht und Umgangsrecht betreffend.

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet das oft mit dem Familienrecht verbundene Erbrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwalt Müller berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die Übernahme erfolgt ohne weiteres, wenn das Erbe nicht fristgemäß ausgeschlagen wird. Die gewillkürte Erbfolge durch ein Testament ersetzt die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch die Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge - unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte - ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung und die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker durch Hans-Jakob Müller hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige, eigene Bestimmung vermieden werden. Rechtsanwalt Müller beschäftigt sich im Übrigen im erbrechtlichen Bereich mit der Rückführung von im Ausland liegendem Vermögen.

Des Weiteren berät und vertritt Rechtsanwalt Müller seine Mandanten im Verkehrszivilrecht. Nach einem Verkehrsunfall kann es zum Streit über die Haftung und die zu ersetzenden Schadenspositionen kommen. Als Geschädigten verhilft Ihnen Herr Müller bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche aufgrund Sachschäden und/oder Personenschäden. Die Anwaltskosten hat, von Ausnahmen abgesehen, die Versicherung des Schädigers zu tragen.

Rechtsanwalt Hans-Jakob Müller betreut Sie in Konflikten rund um Ihre Telekommunikation. Dass Ihre Telekommunikation nicht nur schrankenlos, sondern vor allem ungestört funktioniert, sollen zahlreiche gesetzliche Bestimmungen gewährleisten. Der Jurist ist auf diesem Gebiet nachdrücklich für den Endkunden tätig. Diesem steht spätestens seit dem Wegfall des Sprachtelefonmonopols eine Vielzahl von Anbietern gegenüber. Deren Leistungen bauen oftmals aufeinander auf oder werden nebeneinander in Anspruch genommen. Im rechtlichen Konflikt sind die Beteiligten nicht selten erst auf den zweiten Blick erkennbar. Das Leistungsangebot der Branche fächert sich zunehmend auf: Neben Anbietern schlichter Sprachtelefonie stehen Auskunftsdienste und Mehrwertdienste (0190-/0900-Nummern, sog. Premiumdienste) ebenso wie Internetserviceprovider auf dem Plan. Herr Müller führt Sie sicher durch die Konfliktfelder der modernen Kommunikation und berät Sie beispielsweise bei fraglichen Rechnungen oder Verbindungsproblemen in den Bereichen Mobilfunk oder Internet.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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