Kein Rechtsschutz bei Aufhebungsverträgen
Umfasst eine Rechtsschutzversicherung auch Streitigkeiten aus arbeitsrechtlichen Verträgen, liegt kein Versicherungsfall vor, wenn das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer AbfindungDie hierbei entstehenden Anwaltskosten werden auch dann nicht erstattet, wenn ohne den Abschluss des Aufhebungsvertrages eine Kündigung
Urteil des AG München vom 25.01.1996
281 C 26689/95
ZAP EN-Nr. 821/96
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