Rechtsschutz bereits bei Angebot eines Aufhebungsvertrages

Rechtsschutzversicherungen sind nur dann eintrittspflichtig, wenn ein so genannter Versicherungsfall vorliegt. Das bedeutet, dass bereits ein besonderes Ereignis in Form eines Rechtsverstoßes konkret vorliegt, das die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe rechtfertigt.

Für das Saarländische Oberlandesgericht ist ein den Rechtsschutzversicherungsfall auslösender Verstoß gegen Rechtspflichten schon dann gegeben, wenn der Arbeitgeber mit dem Angebot eines Aufhebungsvertrages an seinen Arbeitnehmer zum Ausdruck bringt, das Vertragsverhältnis in jedem Fall beenden zu wollen.

Urteil des OLG Saarbrücken vom 19.07.2006
5 U 719/05
ZAP EN-Nr. 203/2007

 

Urteil als PDF | Urteil versenden

 

Waren diese Informationen hilfreich?

 

Kommentare zu diesem Beitrag

Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden

 

Neuen Kommentar verfassen:

Name
E-Mail
Hinweis: Ihre E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht.
Ich möchte bei neuen Kommentaren benachrichtigt werden

Betreff
Kommentar
 

 

Rechtsanwalt-Regionalportale

Rechtsanwalt Mannheim, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwälte München, Rechtsanwalt Köln, Rechtsanwälte Düsseldorf, Rechtsanwalt Stuttgart, Rechtsanwalt Nürnberg, Rechtsanwalt Essen, Rechtsanwalt Hamburg, Rechtsanwälte Dortmund, Rechtsanwälte Frankfurt am Main, Rechtsanwälte Saarbrücken, Rechtsanwalt Hannover, Rechtsanwälte Bremen, Rechtsanwalt Dresden, Rechtsanwälte Leipzig, Rechtsanwälte Potsdam, Rechtsanwälte Wien, Rechtsanwälte Tirol, Rechtsanwalt Steiermark, Rechtsanwalt Oberösterreich, Rechtsanwälte Kärnten, Rechtsanwalt Vorarlberg, Rechtsanwälte Salzburg, Rechtsanwälte Niederösterreich, Rechtsanwälte Burgenland, Rechtsanwalt Sauerland, Rechtsanwälte Hunsrück, Rechtsanwälte Allgäu, Rechtsanwälte Eifel, Rechtsanwälte Kraichgau, Rechtsanwalt Niederrhein, Rechtsanwälte Oberschwaben, Rechtsanwälte Rheinhessen, Rechtsanwälte Siegerland, Rechtsanwalt Taunus, Rechtsanwalt Münsterland, Rechtsanwälte Liechtenstein, Rechtsanwalt Schweiz, Rechtsanwälte Italien, Rechtsanwälte Luxemburg, Rechtsanwalt Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwalt Mallorca

Aktuelle Rechtstipps