Klaus Walter

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Klaus Walter arbeitet seit der Kanzleigründung im Jahre 1975 als selbständiger Rechtsanwalt in Düsseldorf. Die Kanzlei liegt im äußeren Innenstadtbereich in unmittelbarer Nähe der Victoria-Versicherung sowie des Standesamtes Düsseldorf. Parkmöglichkeiten sind in ausreichender Anzahl vor der Kanzlei und im Parkhaus in unmittelbarer Nähe des Büros vorhanden. Darüber hinaus ist die Kanzlei problemlos mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen (U-Bahn Haltestelle Nordstraße).

Kanzleizeiten von morgens 8.00 Uhr bis abends nach Bedarf. Als zusätzlicher Service sind auch Termine vor Ort bei Mandanten und auch am Wochenende möglich.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Klaus Walter
Scheibenstr. 21
40479 Düsseldorf Stadtmitte / Pempelfort / Derendorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (211) 493251-0
Telefax
+49 (211) 493251-16
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.rechtsanwalt-klauswalter.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Klaus Walter wurde 1947 in Düsseldorf geboren. Nach seinem Jurastudium in Bonn und Kiel und der Referendarzeit wurde Herr Walter im Jahre 1975 als Rechtsanwalt zugelassen. Der Jurist verfügt über gute Englischkenntnisse.

Rechtsanwalt Walter ist seit Beginn seiner Anwaltstätigkeit auf dem Gebiete des Zivilrechts tätig; seit Mitte der 90er Jahre ist er vorrangig auf dem Gebiete des Familienrechts - Fachanwalt für Familienrecht - sowie dem Erbrecht tätig.

Auf dem Gebiete des Familienrechts befasst sich Rechtsanwalt Walter mit der gesamten Bandbreite familienrechtlicher Probleme, angefangen von Fragen der Trennung und Scheidung über Unterhaltsproblematik und insbesondere die Vermögensauseinandersetzung der Eheleute mit Bewertungsproblematiken der Immobilien, Firmenwerte etc. wie auch den im Familienrecht immer wieder auftauchenden medizinischen Fragen, die insbesondere bedeutsam sind bei der Beurteilung der Erwerbs- und Berufsunfähigkeit und die vor allem Auswirkungen auf Regelungen des Umgangs- und Sorgerechts haben.

Der Schwerpunkt Erbrecht umfasst die Gestaltung von Testamenten, letztwilligen Verfügungen und Erbverträgen, die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Erbscheinsverfahren, Erbauseinandersetzungen, Testamentsvollstreckungen und Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen wie sämtlichen anderen Bereichen des Erbrechts.

Im Übrigen ist Rechtsanwalt Walter ein kompetenter Ansprechpartner für Rechtsmittelverfahren, insbesondere für Berufungen oder Beschwerden in zivilrechtlichen und vor allem familienrechtlichen Verfahren. 

Rechtsanwalt Walter ist nicht nur an sämtlichen Amts- und Landgerichten zugelassen,  sondern auch an sämtlichen Oberlandesgerichten.

3.Mitgliedschaften:

  • Mitgliedschaften im Deutschen Anwaltverein
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DAV
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des DAV 
  • Mitglied in der Vereinigung von Erbrecht und Vermögensnachfolge eV
  • Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im DAV
  • Stellvertretender Vorsitzender des Vorprüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer für die Ernennung der Fachanwälte für Familienrecht

 

Spezialitäten

Rechtsanwalt Klaus Walter hat sich seit den 90er Jahren intensiv dem Familienrecht gewidmet.

Unmittelbar seit Gründung der Fachanwaltschaft Familienrecht im Jahre 1997 ist Rechtsanwalt Klaus Walter „Fachanwalt für Familienrecht“. Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und  besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Die Fachanwälte müssen jährlich mindestens zehn Fortbildungsveranstaltungen nachweisen. Dieses Minimum wird bei weitem von Rechtsanwalt Walter übertroffen. In seiner Eigenschaft als Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht führt er jährlich mehrstündige Fortbildungsveranstaltungen in Düsseldorf durch wie er auch an einer Fülle weiterer Fortbildungsveranstaltungen teilnimmt. Hier werden nicht nur familien- und erbrechtliche Themen behandelt, sondern auch Bezüge zum Gesellschafts-, Sozial- und insbesondere Steuerrecht wie auch internationales Privatrecht sowie dem Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft hergestellt.

Wer Probleme in der Ehe hat, braucht einen Spezialisten, der nicht nur über Fachkenntnisse auf dem Gebiete des Familienrechts verfügt, sondern er braucht auch einen Ansprechpartner, der, wie Rechtsanwalt Walter seinen Beruf versteht, Verständnis für die schwierige Situation des Ehegatten hat, der sich vom Partner bereits getrennt hat oder die Trennung beabsichtigt.

Ein Ohr wie ein Herz für die Nöte seiner Mandanten zu haben, lautet die Devise von Rechtsanwalt Klaus Walter.

Aufgrund der weit reichenden Auswirkungen familienrechtlicher Probleme sollten Sie Rechtsrat bei dem Spezialisten, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Klaus Walter einholen.

Publikationen im Bereich Rechtstipps

Aus dem Bereich Ehe, Familie & Erben:

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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