Dirk Baumann

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Baumann wurde 1997 von Dirk Baumann in Herford gegründet.

Rechtsanwalt Dirk Baumann ist an allen Oberlandesgerichten, sowie am Bundesgerichtshof auftretungsberechtigt. Des Weiteren ist er Mitglied im Anwaltverein Bielefeld und im Wirtschaftsrat der CDU e.V.
Vor wenigen Jahren wurde Dirk Baumann auch im „Who is Who“ der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen, einer biografischen Enzyklopädie führender Frauen und Männer in Deutschland.

Die Kanzlei befindet sich im Zentrum der Stadt und somit in günstiger Lage zu Bahnhof und Busbahnhof, welche nur 2 bis 3 Gehminuten entfernt sind. Sollten Sie mit dem eigenen PKW anreisen, so stehen Ihnen sowohl die kanzleieigenen Parkplätze, als auch öffentliche, kostenfreie Parkmöglichkeiten in den angrenzenden Strassen zur Verfügung.

Über das Sekretariat der Kanzlei werden täglich von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr, sowie montags, dienstags, mittwochs und donnerstags zwischen 14:00 Uhr und 17:30 gerne Beratungstermine vereinbart. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, Termine außerhalb der Sprechzeiten zu vereinbaren.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Dirk Baumann
Augustastraße 10
32052 Herford
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Dirk Baumann wurde im Jahre 1961 in Bad Oeynhausen bei Bielefeld geboren. Von 1981 bis 1987 studierte er Rechtswissenschaften an der Universität in Münster, um im Anschluss bis 1991 seinen Referendarsdienst in Detmold und Bielefeld zu absolvieren. Nachdem er 1992 die Zulassung zum Rechtsanwalt erhalten hatte, war er zunächst in einer führenden Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg tätig, bis er 1997 seine eigene Kanzlei in Herford gründete.
Er  besitzt Grundkenntnisse im Französischen, wie auch im Englischen.

Rechtsanwalt Dirk Baumann, der sich auf das Strafrecht spezialisiert hat, bietet Rechtsberatungen und Prozessvertretungen auf den Gebieten Wirtschaftsstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht und Steuerstrafrecht an.
Auch Revisionen und Wiederaufnahmeverfahren werden von ihm bearbeitet.

Das Wirtschaftsstrafrecht kommt dann zum tragen, wenn es um die Themenschwerpunkte Bilanzfälschung, Kreditbetrug, Anlagebetrug, Insolvenzdelikte und Betrug im Unternehmensbereich geht.

Im Kapitalstrafrecht werden dagegen Raubdelikte geregelt, sowie Delikte die sich gegen das Leben eines Menschen richten. Hierunter fallen zum Beispiel Raub, Mord, Totschlag und  räuberische Erpressung.

Im Betäubungsmittelstrafrecht vertritt Dirk Baumann Mandanten, wenn diese wegen Besitz und/ oder Handel von Drogen angeklagt sind, aber auch wenn Betäubungsmittel illegalerweise ins Land eingeführt wurden.

Ein weiterer Schwerpunkt ist das Steuerstrafrecht, welches Vergehen regelt, wie zum Beispiel Bilanzfälschungen oder Fälschungen von Steuerangaben.

Das Jugendstrafrecht stellt  ein milderes Strafrecht für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren, und unter Umständen auch für Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren, dar. Hier tritt der Aspekt der Vergeltung hinter den Erziehungszweck der Strafe, um somit dem Jugendlichen bzw. dem Heranwachsenden den künftigen Lebensweg nicht zu erschweren.

Spezialitäten

Revisionen und Wiederaufnahmeverfahren stellen einen weiteren Themenschwerpunkt für Dirk Baumann im Strafrecht dar.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, mit dem die Überprüfung von Rechtsfragen durch ein höheres Gericht gewünscht wird. Kommt es zum Beispiel zu einer Anklage vor dem Landgericht bezüglich eines Deliktes, und ist im Anschluss ein Berufungsverfahren nicht möglich oder gar erfolglos geblieben, dann wird mittels Revision der Bundesgerichtshof als nächst höhere Instanz eingeschaltet, um sich mit der Strafsache und möglichen Rechtsfehlern zu befassen.

Besonders das Wiederaufnahmeverfahren stellt für Rechtsanwalt Dirk Baumann immer wieder eine Herausforderung dar, da es in der Rechtssprechung als ein besonders komplexes und kompliziertes Verfahren gilt.
Im Falle eines rechtskräftigen Urteils, nach welchem sowohl Revision, als auch Berufung nicht mehr möglich sind, ist das Wiederaufnahmeverfahren die einzige Möglichkeit die Gerichtsentscheidung in einem neuen Verfahren zu überprüfen.

Aufgrund seiner Spezialisierung auf das Strafrecht, übernimmt Dirk Baumann nur ausgewählte Zivilmandate, ins besonders wenn es sich um schwierige und umfangreiche Zivilsachen handelt, deren Lösung auch im öffentlichen Interesse steht.

Dirk Baumann schätzt an seinem Beruf vor allem den Kontakt zu den Menschen, sowie den sich daraus ergebenden Abwechslungsreichtum. Er sieht in den Mandaten nicht nur die Strafsache an sich, sondern vielmehr auch die möglichen Konsequenzen, die sich für die Mandanten ergeben können und somit deren künftiges Leben stark beeinflussen können.
Daraus resultieren  auch seine tägliche Motivation und die  Einstellung, sich nur ungern geschlagen zu geben.


Mitgliedschaften:
- Anwaltverein Bielefeld
- Wirtschaftsrat der CDU e. V.

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