Dr. Uwe Gossmann
Fachgebiete/Charakteristika
Herr Dr. Gossmann wurde im Jahre 1939 in Hamburg geboren und studierte an den Universitäten in Genf, Paris, Freiburg, München und Köln Rechtswissenschaften. Herr Dr. Gossmann legte das zweite juristische Staatsexamen im Jahre 1966 ab und war bis 1983 zunächst in verschiedenen Funktionen in einer renommierten Kölner Unternehmensgruppe tätig. Seit dem Jahre 1983 arbeitet er freiberuflich als Anwalt.
Rechtsanwalt Dr. Gossmann ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie sämtlichen Gerichten der Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland auftretungsberechtigt. Er korrespondiert in Englisch und Französisch, in Spanisch hat er Kenntnisse.
Herr Dr. Gossmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die jeweilige Rechtsanwaltskammer erkennt den Titel Fachanwalt zu, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Rechtsanwalt Dr. Gossmann berät und vertritt Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, z. B. Kündigungen, Vergütungsfragen, Auslegung Ihres Arbeitsvertrages, Arbeitszeitregelungen, Urlaubsfragen, Abmahnungen, ebenso in Angelegenheiten des kollektiven Arbeitsrechts wie Tarifverträgen und Fragen des Betriebsverfassungsgesetzes. Herr Dr. Gossmann ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Gossmann stellen Fragen im Zusammenhang mit Immobilien dar. Hierzu zählen die Rechtsgebiete privates Baurecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.
Im privaten Baurecht macht Herr Gossmann für Handwerksunternehmen Vergütungsansprüche geltend, Bauherren vertritt er bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, wenn handwerkliche Arbeiten mangelhaft ausgeführt wurden.
Im Mietrecht geht es um die Rechte und Pflichten aus Mietverträgen. Herr Gossmann vertritt sowohl Vermieter als auch Mieter. Dabei stehen im Vordergrund Fragen der Kündigung des Mietverhältnisses, Räumungsklagen, Geltendmachung von Mietansprüchen, Mietminderungen wegen Mängeln der Mietsache, Mieterhöhungen und Nebenkostenabrechnungen. Gerade im Bereich des Mietrechts haben sich in den letzten Jahren tief greifende Änderungen durch die Mietrechtsreform und das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts ergeben, die sowohl bei Vermietern als auch Mietern den Beratungsbedarf erhöhen. Herr Gossmann vertritt Sie kompetent und interessengerecht im Vorfeld bei der Vertragsgestaltung ebenso wie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung mit Ihren Vertragspartnern.
Im Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) treten häufig Streitigkeiten zwischen einzelnen Wohnungseigentümern und der Wohnungseigentümergemeinschaft beziehungsweise deren Verwalter wegen finanzieller Verpflichtungen oder Nutzungsrechten auf. Auch hier berät Herr Gossmann kompetent.
Darüber hinaus berät und vertritt Rechtsanwalt Gossmann in Fragen des Kaufrechts, und zwar sowohl bei Kaufverträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern, z. B. Fahrzeugkäufen, als auch Kaufverträgen zwischen Unternehmen, z. B. bei Kauf von Maschinen. Hier kommt Rechtsanwalt Gossmann zugute, dass er vor seiner Tätigkeit als Anwalt viele Jahre in der Wirtschaft tätig war, wo er eine Vielzahl von Kaufvertragsangelegenheiten zu bearbeiten hatte.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Dr. Uwe Gossmann - Bahnhofstraße 4 A
51143 Köln Porz
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (2203) 53375
- Telefax
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- Homepage
- http://www.sgh-anwaelte.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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