Dr. jur. Detlef Mauss

Fachgebiete/Charakteristika

Dr. Detlef Mauss wurde 1943 in Wiesbaden geboren. Vor dem Studium der Rechtswissenschaften an der „Philipps-Universität Marburg“ absolvierte er eine Lehre zum Bankkaufmann. Im Jahr 1973 promovierte er zum Doktor der Rechte zum rechtshistorischen Thema „Die Lügenstrafe nach Abschaffung der Folter im Jahre 1740“. Nach dem Referendariat in seiner Heimatstadt, wurde er 1977 als Rechtsanwalt zugelassen. Herr Dr. Mauss spricht fließend Englisch und verfügt über gute Kenntnisse in Französisch.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt Vergehen und Verbrechen zu ahnden, d.h. die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so z.B. Diebstahl, Körperverletzung usw.
Die schweren Straftaten sind Verbrechen, so. z.B. Raub, Totschlag, Mord usw. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zuviel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es dann Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Dr. Mauss die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, d. h. vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahmen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Vernehmungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Außerdem kann der Mandant auf die überdurchschnittliche Kenntnis der Strafprozessordnung (StPO) vertrauen. Selbstverständlich werden auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen übernommen.

Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam sofort seinen Rechtsanwalt aufzusuchen. Versicherungen und Werkstätten behaupten zwar, dass über sie die Angelegenheit ohne Anwalt geregelt werden kann, in Wirklichkeit gehen dem Geschädigten dabei häufig aus Unkenntnis Ansprüche verloren. Deshalb sollten Sie zunächst Rechtsanwalt Dr. Detlef Mauss aufsuchen, bevor etwas veranlasst oder unterschrieben wird. Bezüglich des Schadens, der reguliert wird, übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Anwaltskosten. Des Weiteren nimmt der Rechtsanwalt sofort Kontakt mit der Versicherung des Gegners auf um die Ansprüche dort geltend zu machen. Ist Streit über die Haftung zu erwarten, werden von Herrn Dr. Mauss zusätzlich die polizeilichen Ermittlungsakten angefordert.

Das Versicherungsrecht ist hauptsächlich Vertragsrecht. Eine Versicherung wird als Vertrag zwischen denen am Versicherungsvertrag Beteiligten abgeschlossen. Die zu beachtende gesetzliche Regelung ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dieses Gesetz gilt für alle Versicherungszweige, soweit nicht einzelne Vorschriften durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) abgeändert worden sind. Durch seine mehrjährige Tätigkeit bei der „R + V Versicherung“ verfügt Rechtsanwalt Dr. Mauss über besondere Kenntnisse und Erfahrung im Versicherungsrecht und Verkehrsrecht. Im Übrigen absolvierte der Jurist den Lehrgang zum „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ erfolgreich.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dr. jur. Detlef Mauss
Gutenbergplatz 1
65187 Wiesbaden
Hessen
Deutschland

Telefon
+49 (611) 334444
Telefax
+49 (611) 334455
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.krs-recht.de


 
 

1708 Zugriffe seit dem 16.03.2005