Stefan Spreter

Fachgebiete/Charakteristika

Stefan Spreter, 1963 im Saarland geboren, studierte zunächst Verwaltungswissenschaften an der Fachhochschule des Bundes in Köln und Wiesbaden, später Rechtswissenschaften an der „Johannes Gutenberg – Universität“ in Mainz. Nach zweijähriger Referendarzeit in Wiesbaden wurde er 1994 zur Anwaltschaft zugelassen. Daneben hat Herr Spreter als Beamter einer großen Bundesbehörde und in rund 10 Jahren als Fachjournalist für das Fernsehen umfassende Erfahrungen in anderen Branchen gesammelt. Dem Journalismus ist er auch heute noch durch gelegentliche Produktionen und Veranstaltungen treu.

Seit 1999 ist Rechtsanwalt Spreter in eigener Kanzlei tätig, zunächst in Sozietät mit Herrn Kollegen Dr. Ritter. Seit 2001 in erweiterter Organisation mit den eingesessenen Kollegen Dr. Mauss und Kreker, die als Rechtsanwälte und Notar das Leistungsspektrum der Kanzlei nochmals ergänzten. In dieser Zusammensetzung besteht die Kanzlei bis heute. Die Sozietät versteht sich als professioneller Dienstleister in allen Rechtsfragen. Den hohen Qualitätsanspruch unterstreichen die Anwälte durch nachgewiesene Spezialkenntnisse im Rahmen dreier Fachanwaltschaften.

Herr Spreter korrespondiert bei Bedarf in fließendem Englisch oder Französisch und verfügt über Grundkenntnisse in (Neu-) Griechisch. An seinem Beruf reizen den Juristen die Vielfalt der Aufgabenstellungen sowie die damit verbundenen ständigen Herausforderungen. Herr Spreter ist in der  Lage ihre Probleme und die zugrunde liegenden Sachverhalte klar zu analysieren, um dann schnell und fundiert die rechtlichen Lösungsstrategien auszuarbeiten.

Rechtsanwalt Stefan Spreter ist vorwiegend im zivilen und öffentlichen Recht tätig. Er ist berechtigt bundesweit an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten aufzutreten, und selbstverständlich an allen Verwaltungsgerichten. Bei Bedarf berät er Sie gerne auch vor Ort und vertritt Ihre Interessen bundesweit vor Gericht.

Im Privatrecht vertritt Herr Spreter Mandanten und Unternehmen in allen Vertragsangelegenheiten, sei es im Bereich Gesellschaftsrecht, Kaufrecht, Mietrecht oder Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht). Aufgrund seiner journalistischen Praxis ist er versiert im Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht. Häufig befasst sich Herr Spreter auch mit Fragen aus dem Versicherungsrecht oder Arzthaftungsrecht.  Aber auch in anderen Problemfeldern kann er den richtigen Rat geben oder gegebenenfalls an den richtigen Kollegen verweisen.

Innerhalb des Verwaltungsrechts liegt ein besonderer Schwerpunkt im öffentlichen Dienstrecht, also allen Fragen rund um das Beamtenwesen, Ernennung, Beförderung, Beurteilung, Besoldung, Versetzung und Disziplinarverfahren. Seit 1987 führt Herr Spreter den Titel „Diplom-Verwaltungswirt“, seit 2006 auch den Titel „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“. Verwaltungsrecht ist dabei der Oberbegriff für das öffentliches Baurecht, Abgabenrecht, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, aber auch Umweltrecht, Straßenrecht und Wegerecht oder Wirtschaftsverwaltungsrecht.

Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die zuständige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn der Anwalt besondere rechtliche Spezialkenntnisse und langjährige praktische Erfahrungen auf seinem Gebiet nachweist. Fachanwälte bilden sich regelmäßig in ihrem Bereich fort und sind stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung. Diese  Qualitätsmerkmale werden von der Rechtsanwaltskammer kontrolliert und überwacht.

Herr Spreter vertritt Privatleute ebenso wie Gesellschaften, Kommunen oder Behörden. Er ist aufgrund seiner langjährige Erfahrung und breit gefächerten Praxis in allen rechtlichen Fragen der richtige Ansprechpartner. Termine sind jederzeit nach Absprache möglich.


 

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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