Keine Beschränkung der Arbeitserlaubnis

Die Arbeitserlaubnis kann nicht auf eine bestimmte tägliche Arbeitszeit und, sofern sie nicht Grenzgängern erteilt wird, auch nicht auf bestimmte Arbeitstage beschränkt werden.

Beschluss des BayObLG vom 25.01.1999
3 ObOWi 134/98

Handelsblatt vom 07.09.1999

 

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