Auch Schwarzarbeiter sind unfallversichert

Auch Schwarzarbeitern steht ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu, wenn sie während der an sich sozialversicherungspflichtigen Arbeit einen Unfall erleiden. Einziges Kriterium für den Versicherungsschutz ist - so das Hessische Landessozialgericht in seiner Begründung - die Arbeitnehmereigenschaft des Verunglückten. Beschluss des Hessischen LSG vom 27.09.2007 L 3 U 160/07

 

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