Dr. Stefan Ritter

Fachgebiete/Charakteristika

Dr. Stefan Ritter wurde 1963 in Frankfurt am Main geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der „Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt / Main“, an der „Eberhard Karls – Universität Tübingen“ sowie an der Universität in Fribourg / Schweiz . Während seiner Referendarszeit arbeitete er ein halbes Jahr in einer renommierten Kanzlei in Sydney/Australien, wo er umfassende Kenntnisse des angloamerikanischen Rechts erwarb.
Im Jahr 1996 erfolgte die Zulassung zur Anwaltschaft, ein Jahr später die Promotion an der Universität Tübingen. .
Nach einer dreijährigen Tätigkeit als angestellter Anwalt in Stuttgart und Wiesbaden gründete er zusammen mit Rechtsanwalt Stefan Spreter 1999 seine eigene Kanzlei. In logischer Konsequenz des schnellen Erfolges der jungen Kanzlei vergrößerte man sich 3 Jahre später durch Fusion mit der alteingesessenen Kanzlei Dr. Mauss und Kreker. Heute sieht er sein ausgeprägtes Verhandlungsgeschick als seine größte Stärke an.

Rechtsanwalt Dr. Stefan Ritter ist ein ausgewiesener Spezialist im Arbeitsrecht und führt seit 2000  den Titel„Fachanwalt für Arbeitsrecht“ .
Die Verleihung einer Fachanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer erfordert neben jahrelanger und umfassender praktischer Erfahrung auch den Nachweis theoretischer Kenntnisse, die durch eine Prüfung erbracht wird. Fachanwälte sind auch zur ständigen Fortbildung verpflichtet, was eine hohe Qualität und Aktualität ihrer Fertigkeiten gewährleistet.  

Als versierter arbeitsrechtlicher Berater von Unternehmen und Kommunen hat sich Rechtsanwalt Dr. Ritter einen Namen gemacht. Hierbei begleitet er die Geschäftsleitung und Personalleiter bei erforderlichen Umstrukturierungen, verhandelt Sozialpläne sowie Abfindungen und unterstützt bei der Konzeptionierung und Modernisierung der internen Arbeitsbeziehungen. "Oberstes Ziel ist es vertragliche Grundlagen so zu gestalten, dass Rechtsstreitigkeiten gar nicht erst entstehen." Ist ein Rechtsstreit unvermeidlich vertritt Dr. Ritter seine Mandanten vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, als auch vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Zur umfassenden Betreuungsleistung für Unternehmer gehört durchaus auch die Beratung in gesellschaftsrechtlichen oder handelsrechtlichen Fragen. Die sich ergänzenden Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzleipartner ermöglichen hier weitestgehend Betreuung "aus einer Hand" bei gleichzeitig höchstmöglichem Expertentum. Für Unternehmen und Kommunen betrifft dies insbesondere die Tätigkeitsschwerpunkte des designierten Fachanwalts für Verwaltungsrecht Stefan Spreter und des Notars Conny Kreker.

Daneben vertritt Dr. Ritter ebenfalls erfolgreich Arbeitnehmer, leitende Angestellte oder Geschäftsführer, vornehmlich in den Gebieten Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge und Abmahnungen. Hierin sieht Dr. Ritter keinen Widerspruch, sondern im Gegenteil den Vorteil die "Denkweisen beider Seiten" zu kennen.

Das Leistungsspektrum von Rechtsanwalt Dr. Stefan Ritter erstreckt sich entsprechend in den  Bereichen:
• Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Unternehmen, Kommunen sowie einzelner Arbeitnehmer, (insbesondere leitende Angestellte/Geschäftsführer)
• Arbeitsvertrag / Gestaltung von Arbeitsverträgen
• Kündigung, Abfindung, Zeugnis, Abmahnung
• Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag
• Betriebliche Altersversorgung
• Betriebsvereinbarung
• Dienstvereinbarung
• Sozialplan, Interessenausgleich
• Betriebsverfassung

Dr. Stefan Ritter ist regelmäßig als Honorardozent für Arbeitsrecht, z. B. beim Berufsfortbildungswerk Frankfurt am Main tätig, wo er arbeitsrechtliche Fortbildungsseminare hält.
Als Rechtsanwalt und Sportler engagiert er sich auch im Fußballteam der Anwaltskammer Frankfurt, mit dem er 2001 Vizeeuropameister wurde.
Im Übrigen ist Herr Dr. Ritter Mitglied der Hessischen Fachanwälte für Arbeitsrecht e.V.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

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