Frank-Conny Kreker

Fachgebiete/Charakteristika

Frank-Conny Kreker absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der „Johannes Gutenberg – Universität Mainz“ sowie in der „Universität des Saarlandes“ in Saarbrücken. Seine Referendarszeit verbrachte er in Wiesbaden. Herr Kreker wurde 1977 zur Anwaltschaft zugelassen. Im Jahr 1991 erfolgte die Ernennung zum Notar. Der aus Halle an der Saale stammende Jurist verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch sowie über Grundkenntnisse in Französisch.

Rechtsanwalt Frank-Conny Kreker ist seit 1998 berechtigt die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ zu führen. Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Die nachzuweisenden besonderen Kenntnisse im Familienrecht liegen im materiellen Eherecht, Familienrecht und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, schließlich des Rechts der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, familienrechtliches Verfahrensrecht und Kostenrecht, Internationales Privatrecht im Familienrecht sowie in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.

Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Kreker innerhalb des Familienrechts liegen in den Bereichen Ehescheidung, Sorgerecht für ein gemeinschaftliches Kind, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils, Kindesunterhalt (Alimente), Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Regelungen über die Ehewohnung und den Hausrat, Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht insbesondere der Zugewinnausgleich, Abstammung und Vaterschaftsanfechtung.

Eng mit dem Familienrecht verbunden ist das Erbrecht, das einen weiteren Schwerpunkt der Beratungen durch Rechtsanwalt Kreker darstellt. Viele Erbschaftsstreitigkeiten haben ihre Ursache darin, dass eine rechtzeitige Regelung der eigenen Belange hinausgeschoben wird. Dies führt häufig, besonders in Unternehmerhaushalten, zu erheblichen persönlichen und finanziellen Belastungen. Empfehlenswert ist daher eine vorausschauende Planung und Beratung bei der Abfassung eines Testaments und bei der Erstellung von Erbverträgen. Bereits im Vorfeld können so Streitigkeiten innerhalb der Familie und gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Wichtiger noch: Es erben diejenigen, denen Sie Ihr Vermögen auch zukommen lassen wollen. Hier berät Rechtsanwalt und Notar Frank-Conny Kreker in allen anfallenden Rechtsfragen.

Im Vertragsrecht werden oft aus Kostengründen oder zur vermeintlichen Erleichterung  Verträge auf Basis von Musterverträgen, alte Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen usw. erarbeitet. Wegen fehlender inhaltlichen Abstimmung der verschiedenen Texte und Quellen führen derartige Stückwerke gerne in das nicht gewollte Dickicht der nachträglichen Auslegungsproblematik. Die Qualität eines Vertrages zeigt sich leider immer erst dann, wenn die Parteien sich über einzelne Punkte nicht mehr einig sind. Ist der Vertrag in dem jeweiligen Punkt dann nicht eindeutig,  kommt es schnell zum (Rechts-) Streit. Um diese Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtsanwalt Kreker der geeignete Ansprechpartner. Hierbei können Sie sich auf die Kreativität des Juristen verlassen, um für Sie ein möglichst optimales Vertragswerk zu erstellen.

Ob beim Grundstückskauf, Hauskauf oder Wohnungskauf, bein Vereinabrungen zu Trennung und Scheidung ebenso wie bei der Errichtung eines Testaments oder einer Vorsorgevollmacht, Rechtsanwalt und Notar Kreker berät und unterstützt Sie gern.

Sowohl bei dem Erwerb oder der Veräußerung Ihrer privaten Immobilie wie auch bei den Grundstücksvorhaben Ihres Unternehmens können eine Vielzahl rechtlicher Probleme und Fragestellungen auftreten, bei deren Lösung Sie von Herrn Kreker unterstützt oder auch außergerichtlich und gerichtlich vertreten werden. Lassen Sie jeden Vertrag rechtzeitig durch den im Immobilienrecht erfahrenen Anwalt und Notar prüfen.

Im Bereich Gesellschaftsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Kreker umfassend bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltungen, Projektplanungen und Konzeptionen. Er berät über die jeweils günstigste Gestaltung unter Einbeziehung aller für diese Entscheidung zu berücksichtigender Aspekte. Ausgehend von der Erkenntnis, dass es sich bei der Unternehmensgestaltung in aller Regel um die Gestaltung der Zusammenarbeit von Menschen handelt, finden nicht nur steuerliche Aspekte Beachtung, sondern insbesondere auch das Tätigkeitsfeld des Unternehmens, dessen personelle Struktur und dessen Perspektive. Die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten werden in die Lösungen einbezogen (Stichwort Unternehmensnachfolge). Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern werden gemeinsam mit den Mandanten Strategien entwickelt. Die Vertretung der Interessen durch Herrn Kreker erfolgt außergerichtlich und auch gerichtlich.

Mitgliedschaften:
- Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Erbrecht e. V.
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Lions Club Wiesbaden – Neroberg
- Wiesbadener Tennis- und Hockeyclub


 

Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Frank-Conny Kreker
Gutenbergplatz 1
65187 Wiesbaden
Hessen
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