Margret Boedeker-Kellein

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Rechtsanwältin Boedeker-Kellein ist seit 1992 als Rechtsanwältin in Köln im Familien- und Erbrecht sowie im Sozialrecht tätig.
Die Kanzlei befindet sich in Köln-Porz, sehr zentral in der Fußgängerzone (Porz-City).
Mandanten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen, können die S-Bahn Linie S 12 bis zur Station Porz oder die Straßenbahn Linie 7 bis zur Station Porz Markt, benutzen. Für Mandanten, die mit dem PKW anreisen, stehen in unmittelbarer Nähe zur Kanzlei u.a. zwei Parkhäuser (Fa. Saturn und Fa. Karstadt) zur Verfügung.
Die Kanzlei ist täglich von Montag bis Freitag in der Zeit von 09.00 bis 13.00 Uhr sowie von 14.30 bis 17.30 Uhr geöffnet. Mittwoch nachmittags ist die Kanzlei geschlossen.
Besprechungstermine können telefonisch unter der Rufnummer: 02203/955520 während der genannten Öffnungszeiten vereinbart werden. In Eilfällen, wie z.B. Gewaltschutz- und Wohnungszuweisungsverfahren, werden selbstverständlich auch sehr kurzfristig Termine vergeben.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Margret Boedeker-Kellein
Bahnhofstraße 13
51143 Köln Porz
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (2203) 955520
Telefax
+49 (2203) 9555255


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Seit Beginn der anwaltlichen Tätigkeit arbeitet Rechtsanwältin Boedeker-Kellein schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechtes. Sie hat im Jahre 1997 erfolgreich den Fachanwaltslehrgang Familienrecht beim Kölner Anwaltsverein absolviert. Ferner ist die regelmäßige Teilnahme an beruflichen Fortbildungsveranstaltungen selbstverständlich.

Im Mittelpunkt der familienrechtlichen Tätigkeit stehen die rechtlichen Probleme bei Trennung und Scheidung. Neben den finanziellen Auseinandersetzungen um Unterhalt und Vermögen, z.B. sind das Sorge- und Umgangsrecht für die beteiligten Kinder zu regeln. Neben der intensiven und individuellen rechtlichen Bearbeitung dieser Mandate, ist für Rechtsanwältin Boedeker-Kellein auch die persönliche Unterstützung der Mandantinnen und Mandanten selbstverständlich. Frau Boedeker-Kellein arbeitet dazu ergänzend mit Einrichtungen zusammen, die den Betroffenen, ihren Familien und Kindern über die rechtliche Unterstützung hinaus praktische Hilfe erteilen können.

Im Vordergrund steht für Rechtsanwältin Boedeker-Kellein insbesondere bei den familienrechtlichen Auseinandersetzungen, stets das Bemühen um einvernehmliche Einigungen, um die mit einer Trennung ohnehin verbundenen seelischen und finanziellen Belastungen der Beteiligten nach Möglichkeit abzufangen bzw. zumindest nicht unnötig zu verschärfen.

Eng mit dem Familienrecht verbunden ist das Erbrecht. Hier stehen im Vordergrund die Beratung und Vertretung der Mandantinnen und Mandanten nach Eintritt eines Erbfalls, also im wesentlichen die Auseinandersetzungen um Erb- und Pflichtteilsansprüche. Einen breiten Raum nimmt in diesem Rechtsgebiet auch die Beratung über die sinnvolle Gestaltung erbrechtlicher Verfügungen, sowie die Erstattung von Vorsorgevollmachten ein.

Gegenstand des Sozialrechtes sind Auseinandersetzungen mit Renten- und anderen Sozialleistungsträgern z.B. um die Zuerkennung von Erwerbsminderungsrenten oder Pflegegeld. Ferner um Ansprüche nach dem Berufsunfallrecht, dem Schwerbehindertenrecht sowie dem Recht der Opferentschädigung. Auch in diesem Bereich wird durch Rechtsanwältin Boedeker-Kellein die erforderliche intensive persönliche Betreuung der Mandanten sichergestellt.

Rechtsanwältin Boedeker-Kellein wurde 1949 in Hamburg geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und ist seit 1992 als Rechtsanwältin tätig. Sie ist an allen Amts- und Landgerichten und seit 2 Jahren durch die Zulassung des Oberlandesgerichtes Köln auch an allen Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de