Rechtsanwalt Matthias Ernst

Dr. Kräulein, Müller & Ernst

Kurzprofil

Die im Jahr 2004 gegründete Kanzlei Dr. Kräußlein, Müller & Ernst Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt in Coburg ist eine Partnerschaftsgesellschaft, die für ihre Mandanten eine breite Dienstleistungspalette anbietet. So gehören neben Rechtsanwalt Matthias Ernst ein Wirtschaftsprüfer, ein vereidigter Buchprüfer und drei Steuerberater zum Team, die auch die Bereiche betriebswirtschaftliche Beratung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung abdecken. Die Partnerschaftsgesellschaft in der jetzigen Form besteht seit dem 01.07.2004. Bei Bedarf stehen dem Mandanten Kooperationen mit Kanzleien in der Region sowie überregional zur Verfügung.

Die Büroräume der Kanzlei Dr. Kräußlein, Müller & Ernst Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt sind für Mandanten außerordentlich leicht zu erreichen. Sie liegen in der Coburger Innenstadt in der Nähe des „Café Schubert“, ca.  500 m vom Hauptbahnhof entfernt. Parkplätze finden Sie direkt vor der Kanzlei. Durch die zentrale Lage ist das Kanzleigebäude sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Eine Bushaltestelle befindet sich ca. 50 m entfernt.

Das Büro der Kanzlei steht Ihnen von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr für die Terminabsprache zur Verfügung.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Rechtsanwalt Matthias Ernst
Seifartshofstraße 25
96450 Coburg
Bayern
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Matthias Ernst wurde 1968 in Coburg geboren. Der 1996 zur Anwaltschaft zugelassene Jurist studierte an der „Universität Bayreuth“. Sein Referendariat verbrachte er in seiner Heimatstadt Coburg. Bevor er die Partnerschaftsgesellschaft Dr. Kräußlein, Müller & Ernst gründete, war Rechtsanwalt Ernst in einer renommierten Sozietät in Coburg tätig. Herr Ernst verfügt über Sprachkenntnisse in Englisch. Er ist an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Den Haupttätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Matthias Ernst bildet das Kapitalanlagerecht. Spätestens, wenn der Fonds, die Eigentumswohnung oder andere Kapitalanlage nicht nur keine Gewinne, sondern handfeste Verluste macht, stellt sich die Haftungsfrage. In diesen Fällen prüft Rechtsanwalt Ernst für Kapitalanleger, welche Verantwortlichen in Anspruch genommen werden können und ob womöglich auch eine Haftung der Banken, Initiatoren, Anlageberater oder Anlagevermittler in Betracht kommt.

Einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Matthias Ernst bildet das Wirtschaftsrecht . Dieses beinhaltet die rechtliche Beratung und Vertretung durch Rechtsanwalt Ernst in den Bereichen Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Bankrecht und Vertragsrecht.

Das Handelsrecht ist ein Teil des Zivilrechts, der das besondere Recht der Kaufleute regelt.  Im Bereich des Gesellschaftsrechtes und Vertragsrechtes berät und vertritt Rechtsanwalt Ernst umfassend bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltungen, Projektplanungen und Konzeptionen. Zum Rechtsgebiet des Bankrechtes gehören hingegen Beratungen und Prozessvertretungen bei allen Fragen im Zusammenhang mit Darlehen und Krediten wie auch Sicherheiten.

Des Weiteren ist Rechtsanwalt Ernst auch schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes tätig. Der arbeitsrechtliche Service wird "rundum" gewährleistet: von der Beratung bei Abschluss und Gestaltung von Arbeitsverträgen bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen, von der außergerichtlichen Beratung bis zur Prozessführung durch alle Instanzen.

Der Bereich des Verkehrsrechts beinhaltet sowohl zivilrechtliche Auseinandersetzungen nach einem Verkehrsunfall und hier insbesondere die Unfallregulierung wie auch Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.

Schließlich vertritt und berät Sie Herr Rechtsanwalt Ernst auch in Angelegenheiten des Allgemeinen Zivilrechtes. Hier umfasst die Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Ernst Streitigkeiten auf dem Gebiet des Privatrechts beispielsweise im Zusammenhang mit dem Abschluss von Kauf- , Werk- sowie Pacht/Mietverträgen.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bamberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de