Peter Lepper

Kanzlei Lepper & Lepper

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Peter Lepper, geboren 1972, studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Erlangen. Seine Referendariatszeit absolvierte er in Bamberg. Seit 1999 ist er als Rechtsanwalt tätig und ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählt das Arbeitsrecht. Sowohl im Individualarbeitsrecht als auch im Kollektivarbeitsrecht verfügt er über fundierte Kenntnisse. Hier berät und vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Lepper in allen Streitigkeiten wie beispielsweise bei der Auslegung Ihres Arbeitsvertrages, bei Problemen mit der Vergütung, der Arbeitszeit, dem Urlaub aber auch mit der Teilzeitregelung, der Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei einem Probearbeitsverhältnis. Er steht Ihnen außerdem bei Änderungskündigungen, Entlassungen oder Abmahnungen bei, die oftmals Vorboten einer Kündigung sind. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese alle Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung. Auch die Ausarbeitung und Prüfung von Arbeitsverträgen und die rechtliche Vertretung bei Gehaltsunstimmigkeiten oder bei Mobbing am Arbeitsplatz gehören zu seinen Aufgaben.

Im breiten Tätigkeitsfeld des Zivilrechts behandelt Rechtsanwalt Lepper primär Forderungsproblematiken jeglicher Art.

Im Verkehrsrecht fallen speziell Mandate aus dem Bereich Verkehrszivilrecht und Verkehrsstrafrecht in sein Ressort. Der Schwerpunkt Verkehrsrecht umfasst das Verkehrszivilrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht. Das Allgemeine Verkehrsrecht befasst sich mit der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen, wie zum Beispiel Schmerzensgeld bei erlittenen Personenschäden.
Auch Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die mit einem Bußgeldbescheid, einem Strafbefehl oder auch einer Anklage einhergehen, fallen unter das Verkehrsrecht. Bei allen Verfahren im Zusammenhang mit der Entziehung des Führerscheins werden die Klienten gerichtlich und außergerichtlich vertreten, auch wenn es mit der Wiedererteilung Probleme gibt. Dies beinhaltet zum Beispiel Unfallflucht und Alkohol am Steuer.

Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam sofort seinen Rechtsanwalt aufzusuchen. Versicherungen und Werkstätten behaupten zwar, dass über sie die Angelegenheit ohne Anwalt geregelt werden kann, in Wirklichkeit gehen dem Geschädigten dabei häufig aus Unkenntnis Ansprüche verloren. Deshalb sollten Sie zunächst einen Rechtsanwalt aufsuchen, bevor etwas veranlasst oder unterschrieben wird. Bezüglich des Schadens, der reguliert wird, übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Anwaltskosten. Des Weiteren nimmt Ihr Rechtsanwalt sofort Kontakt mit der Versicherung des Gegners auf um die Ansprüche dort geltend zu machen. Ist Streit über die Haftung zu erwarten, werden von Ihrem Anwalt zusätzlich die polizeilichen Ermittlungsakten angefordert.
Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Aber auch die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, wie Bußgeldbescheide aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder aufgrund von Falschparkens werden von ihm übernommen.
Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, Bußgeldbescheide überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen.

Des Weiteren ist das Sozialrecht ein Gebiet mit dem Rechtsanwalt Lepper bestens vertraut ist. Speziell Belange, die in Zusammenhang mit der Rente stehen, werden von Rechtsanwalt Lepper bearbeitet. Erwerbsminderungsrente oder Unfallrente sind zwei Themen, die der Jurist gerne für den Mandanten klärt. Auch Fragen bezüglich Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und  Arbeitslosenversicherung klärt der Jurist gerne.

Überdies steht Rechtsanwalt Lepper dem Mandanten im Verwaltungsrecht mit Rat und Tat zur Seite. Hier sind primär das öffentliche Baurecht und das Kommunalabgaberecht Arbeitsgebiete, in denen Rechtsanwalt Lepper tätig ist.

 


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Peter Lepper
Königsberger Str. 15
91083 Baiersdorf
Bayern
Deutschland

Telefon
0 91 33 - 96 60
Telefax
0 91 33 - 60 37 60
E-Mail
Kontakt aufnehmen


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

1437 Zugriffe seit dem 04.03.2005