Christina J. Lepper
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwältin Christina J. Lepper wurde 1970 geboren und ist seit 1996 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie studierte an der Universität Bayreuth Jura mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung, so dass sie neben der rechtswissenschaftlichen auch über eine fundierte wirtschaftswissenschaftliche Kompetenz verfügt. Sie ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwältin Lepper ist das Erbrecht. Hier berät Sie bei allen juristischen Problematiken, die dieses Gebiet umfassen. Sie ist unter anderem bei der Beratung der Testamentsgestaltung und im Bereich Pflichtteilsrecht tätig. Aber auch bei der Testamentsvollstreckung, bei der Aufsetzung, Auslegung und Realisierung von Erbverträgen oder bei Erbverzicht und Erbfolge wird sie aktiv.
Einen Schwerpunkt der Beratung und Prozessvertretung von Frau Lepper bildet das Familienrecht. Dieses beinhaltet beispielsweise die Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsfolgevereinbarungen, den Zugriff der Sozialversicherungsträger (z. B. Sozialamt, Landeswohlfahrtsverband) auf privatrechtliche Ansprüche bzw. Unterhaltsregress der Sozialversicherungsträger, Ehescheidungen und Folgesachen wie z. B. Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Versorgungsausgleich, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzungen und Güterrecht bei Trennung und Ehescheidung, Betreuung, Pflegschaft, Vormundschaft, Überprüfung der Unternehmensbewertung in Zugewinnausgleichsverfahren sowie Einkommensermittlung bei Selbständigen und Gewerbetreibenden bei Unterhaltsanforderungen.
Überdies ist das Steuerrecht zu Rechtsanwältin Lepper’s Tätigkeitsschwerpunkten zu zählen. Speziell Freiberufler oder kleine Gewerbetreibende finden bei ihr tatkräftige Unterstützung bei den unterschiedlichsten Arten rechtlicher Problemfälle. Neben der juristischen Hilfe bietet sie auch an, den Mandanten in steuerlichen Belangen zu beraten. So besteht die Möglichkeit, zum Beispiel bei der Buchführung auf Rechtsanwältin Lepper`s Know-how zurückzugreifen.
Des Weiteren sind das Strafrecht und das Mietrecht Arbeitsgebiete, in denen Rechtsanwältin Lepper über eine Vielzahl von Erfahrenswerten und über fundiertes Wissen verfügt, so dass sie auch in diesen Bereichen den Mandanten umfangreich und qualifiziert berät.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt Vergehen und Verbrechen zu ahnden, d.h. die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so z.B. Diebstahl, Körperverletzung usw. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, so. z.B. Raub, Totschlag, Mord usw. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als "Normalbürger" können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zuviel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es dann Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Das Mietrecht wiederum regelt die rechtlichen Beziehungen und Pflichten von Vermietern und Mietern. Hierunter zählen unter Anderem Räumungsklagen, die Durchsetzung von Mietansprüchen, Zahlungsklagen, Kündigungen und die Einhaltung von Mietverträgen.
Ca. 60 % aller Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland wohnen zur Miete. Die Miete von Geschäftsraum und Gewerberaum steht in ihrer Bedeutung der Wohnraummiete nicht nach. Das Mietrecht und Pachtrecht hat in den letzten Jahren tief greifende Änderungen durch die Mietrechtsreform und das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts erfahren. Sowohl Vermieter als auch Mieter sind aufgrund der komplizierten Regelungen in zunehmendem Maße auf anwaltliche Hilfe angewiesen.
Frau Rechtsanwältin Lepper vertritt Sie kompetent und interessengerecht bei der Vertragsgestaltung ebenso wie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung mit Ihren Vertragspartnern. Das Mietrecht regelt z.B. Kündigungen, Kündigungsfristen, Mietverträge, Minderungen, Mieterhöhungen usw.
Die engagierte Juristin ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV), im Forum junger Anwälte und in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht. Seit Dezember 1999 verfügt sie überdies über die Fachanwaltschaft im Bereich Familienrecht. Zudem ist die zweifache Mutter seit 2002 Stadträtin der Stadt Baiersdorf und Verbandsrätin im Abwasserverband.
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Christina J. Lepper
- Königsberger Str. 15
91083 Baiersdorf
Bayern
Deutschland
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- +49 (9133) 9660/603761
- Telefax
- +49 (9133) 603760

- Homepage
- www.raelepper.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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