Gunnar Porcher

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die von Herrn Rechtsanwalt Gunnar Porcher im Jahre 1977 gegründete Kanzlei liegt im Ortskern von Herzogenrath-Kohlscheid in der Nähe des zentral gelegenen Marktes. Parkmöglichkeiten stehen den Mandanten auf öffentlichen Parkplätzen in der Umgebung der Kanzlei zur Verfügung.

Die Kanzlei ist von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr ständig besetzt. Während dieser Zeit können auch Besprechungstermine vereinbart werden, wobei zeitliche und räumliche Wünsche berücksichtigt werden auch außerhalb der Kanzleizeiten.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Gunnar Porcher
Nordstraße 24
52134 Herzogenrath
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (2407) 2077 und 2078
Telefax
+49 (2407) 4423
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Fachgebiete/Charakteristika

Herr Rechtsanwalt Gunnar Porcher studierte in Bonn an der "Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität" Rechtswissenschaften und Philosophie. Seine Zeit als Rechtsreferendar verbrachte er im Bezirk des Landgerichts Aachen.
Herr Rechtsanwalt Porcher ist seit 1973 als Rechtsanwalt zugelassen. Vor Gründung seiner Kanzlei war er in der Versicherungswirtschaft tätig. Während seiner Studentenzeit war er nebenberuflich tätig als Redakteur. Der Jurist verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.

Herr Rechtsanwalt Porcher übernimmt auch bundesweit die Beratung und Vertretung in allen Bereichen aus dem Medizinrecht, wobei wesentlicher Bestandteil seine Tätigkeit bildet das Arzthaftungsrecht. Er vertritt sowohl Geschädigte als auch Ärzte und Krankenhäuser außergerichtlich und gerichtlich.
Anlässlich einer ärztlichen Behandlung kommt es zwischen Patienten und Arzt zu einem Vertrag. Danach ist der Arzt zu einer ordnungsgemäßen medizinischen Behandlung und der Patient (bzw. seine Krankenversicherung) zur Zahlung des ärztlichen Honorars verpflichtet. Verstößt ein Arzt schuldhaft gegen seine ärztlichen Pflichten und ergibt sich für den Patienten hieraus ein Schaden (Sachschaden oder Körperschaden in Form von psychischen oder physischen Beeinträchtigungen), so kann sich hieraus ein Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld ableiten. Schadenersatzansprüche sowie Schmerzensgeldansprüche können auch nebeneinander geltend gemacht werden.
Kommt es zu Behandlungsfehlern im Rahmen einer ärztlichen Behandlung, dann haftet der Arzt oder das Krankenhaus für die entstandenen Schäden. Unter Umständen steht dem Patienten auch ein Schmerzensgeld zu. In diesem Rechtsgebiet werden sowohl Ärzte, die sich Ansprüchen ausgesetzt sehen, als auch Patienten, die die Geltendmachung etwaiger Ansprüche begehren, beraten und vertreten.

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft das Verkehrsrecht, Verkehrszivilrecht, das
Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht.
Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam sofort seinen Rechtsanwalt aufzusuchen. Versicherungen behaupten zwar, dass über sie die Angelgenheit ohne Anwalt geregelt werden kann, in Wirklichkeit gehen dem Geschädigten dabei häufig aus Unkenntnis Ansprüche verloren. Deshalb sollten Sie zunächst Rechtsanwalt Porcher aufsuchen, bevor etwas veranlasst oder unterschrieben wird. Bezüglich des Schadens, der reguliert wird, übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Anwaltskosten. Des Weiteren nimmt der Rechtsanwalt sofort Kontakt mit der Versicherung des Gegners auf um die Ansprüche dort geltend zu machen. Ist Streit über die Haftung zu erwarten, werden von Rechtsanwalt Gunnar Porcher zusätzlich die polizeilichen Ermittlungsakten angefordert. Die Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten und Strafverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegen alle verkehrsrechtlichen Vorwürfe wie u.a. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Verkehrsunfallflucht, Trunkenheit am Steuer und sämtliche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und entsprechende Strafgesetze.

Das Versicherungsrecht ist hauptsächlich Vertragsrecht. Eine Versicherung wird als Vertrag zwischen denen am Versicherungsvertrag Beteiligten abgeschlossen. Die zu beachtende gesetzliche Regelung ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dieses Gesetz gilt für alle Versicherungszweige, soweit nicht einzelne Vorschriften durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) abgeändert worden sind.
Durch seine langjährige Tätigkeit in der Versicherungswirtschaft verfügt Herr Rechtsanwalt Porcher über besondere Erfahrungen im Versicherungsrecht, Arzthaftpflichtrecht und Verkehrsrecht.

Im Familienrecht begleitet Rechtsanwalt Porcher seine Mandanten gegebenenfalls von der Heirat (Stichwort Ehevertrag) bis zur Trennung (Stichwort Scheidungsfolgenvereinbarung) und Scheidung und führt bei Bedarf die notwendigen Rechtsstreitigkeiten. Sowohl Kindesunterhaltsansprüche als auch Trennungsunterhaltsansprüche oder Ehegattenunterhaltsansprüche werden von ihm geltend gemacht oder abgewehrt. Thematisch oft mit dem Familienrecht verbunden ist das Erbrecht und die Folgesachen. Herr Rechtsanwalt Porcher berät seine Mandanten bei der Gestaltung von Erbverträgen, Testamenten und Vermögenszuwendungen und insbesondere tätig auf dem Gebiet der Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten, Patientenverfügungen und tätig als Testamentsvollstrecker.
Unter Berücksichtigung auch steuerlichen Fragen enwickelt er Lösungen, die Streitigkeiten vermeiden und ggf. auch den Übergang von Unternehmen auf die nachfolgende Generation gestalten.

Als Ergänzung zu den genannten Rechtsgebieten ist Herr Porcher im Arbeitsrecht tätig. Hier berät und vertritt er Sie in allen Streitigkeiten wie beispielsweise bei der Auslegung Ihres Arbeitsvertrages, bei Problemen mit der Vergütung, der Arbeitszeit, dem Urlaub aber auch mit der Teilzeitregelung, der Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei einem Probearbeitsverhältnis. Er steht Ihnen außerdem bei Änderungskündigungen oder Abmahnungen bei, die oftmals Vorboten einer Kündigung sind. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese alle Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung.

Herr Rechtsanwalt Porcher vertritt seine Mandanten auf allen hier kurz beschriebenen Rechtsangelegenheiten. Um den Mandanten die beste Beratung und Vertretung zu ermöglichen, werden bei Bedarf Kollegen mit entsprechenden Qualifizierungen eingeschaltet. Herr Rechtsanwalt Porcher arbeitet im Rahmen einer Kooperation mit ca. 150 deutschen Rechtsanwälten zusammen und darüber hinaus mit Kooperationsrechtsanwälten in Belgien, Niederlande, Österreich, Italien, Schweiz und den USA. Im übrigen ist der Jurist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht, der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht sowie der Arbeitsgemeinschaft Vorsorgevollmachten im Deutschen Anwaltsverein (DAV).

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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