Disziplinarische Maßnahmen wegen ausländer- und judenfeindlichen Äußerungen eines Beamten
Ein Beamter, der in einem privaten Kantinengespräch ausländerfeindliche Bemerkungen macht und Menschen jüdischer Abstammung eine eigene Schuld an dem ihnen im Nationalsozialismus widerfahrenen Schicksal zuweist, kann wegen Verstoßes gegen seine Beamtenpflichten disziplinarisch belangt werden (Verweis, Gehaltskürzung).Urteil des BVerwG vom 20.02.2001
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