Anspruch kinderreicher Beamter auf höhere Besoldung

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben kinderreiche Beamte Anspruch auf eine höhere Besoldung. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied hierzu, dass einem betroffenen Beamten erst ab dem Zeitpunkt ein Nachzahlungsanspruch auf höheres Entgelt zusteht, in dem er Widerspruch gegen den Bescheid einlegt, mit dem seine ausdrücklich beantragte höhere Besoldung abgelehnt wird.

Urteil des OVG Rheinland-Pfalz
10 A 10341/00

Handelsblatt vom 04.09.2000

 

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