Bloßer Anschein der Vorteilsannahme rechtfertigt Versetzung eines Beamten in niedrigeres Amt

"Die selbstlose, uneigennützige, auf keinen persönlichen Vorteil bedachte Führung der Dienstgeschäfte ist eine der wesentlichen Grundlagen des Berufsbeamtentums". So begründete das Oberverwaltungsgericht Koblenz ein Urteil gegen einen Beamten, der wegen des bloßen Anscheins der Vorteilsnahme in ein erheblich niedrigeres Amt versetzt wurde.

Der Beamte, der in leitender Stellung mit der Vergabe und Beschaffung von Aufträgen zu tun hatte, geriet in Verdacht, weil er von Firmen Arbeiten an seinem Privathaus hatte ausführen lassen, die in über eineinhalb Jahren nicht in Rechnung gestellt wurden.

OVG Koblenz; Handelsblatt vom 29.09.1997

 

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