Nicht-EU-Bürger als GmbH-Geschäftsführer

Grundsätzlich können Ausländer auch dann zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden, wenn sie im Ausland wohnen. Dabei muss allerdings sichergestellt werden, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen als Geschäftsführer nachkommen können. Dies ist bei einem Nicht-EU-Bürger nur der Fall, wenn für ihn jederzeit die Möglichkeit besteht, nach Deutschland einzureisen, um auch von hier aus die gesetzlichen Aufgaben eines Geschäftsführers wahrnehmen zu können.

Beschluss des OLG Köln vom 30.09.1998
2 Wx 22/98
Der Betrieb 1999, 38

Betriebs-Berater 1999, 493

 

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