Holger Passarge
Kurzprofil
Herr Passarge, 1960 in Hannover geboren, studierte in seiner Heimatstadt, wo er auch sein Referendariat absolvierte. Andere Stationen seines beruflichen Werdegangs nach dem ersten Staatsexamen waren Hildesheim und Braunschweig.
Im April 1989 erhielt er seine Zulassung zum Rechtsanwalt und übernahm im selben Monat die Kanzlei, in der er einen juristischen Assessor zum Mitarbeiter hat, der Mandate und Terminverhandlungen übernimmt.
Termine vereinbart in der Regel die Sekretärin, Sprechstundenzeiten sind Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Der Einzelanwalt übernimmt bei Krankheit oder Behinderung auch Hausbesuche, zu seinem Kundenkreis gehören Firmen, die im Inland und Ausland, beispielsweise London, ansässig sind, mittelständige GmbHs und Einzelpersonen.
Zu finden ist die Kanzlei am Aegi, dem Ägialen-Torplatz in Hannover, der eine bekannte Lokalität in der Stadt an der Leine ist.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Holger Passarge
- Höltystraße 2
30171 Hannover Mitte
Niedersachsen
Deutschland
- Telefon
- +49 (511) 818061
- Telefax
- +49 (511) 818063
Fachgebiete/Charakteristika
In seinem Beruf liebt Herr Passarge den Kontakt zu den Menschen und die Möglichkeit, Hilfestellung den in Nöte geratenen zu geben.
Zu seinen bevorzugten Fachgebieten gehören das Arbeitsrecht, das Familienrecht und das Strafrecht.
Im allgemeinen Zivilrecht bearbeitet Herr Passarge Gaststättenkäufe und Gaststättenverkäufe, also Angelegenheiten die das Vertragsrecht betreffen, Pachtverträge und Automatenaufstellungsverträge. Ein anderer Bestandteil ist das Schuldrecht, in dem in der Reihenfolge Mahnschreiben, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieherbeauftragung Beträge beispielsweise aus einer geschäftlichen Vereinbarung eingefordert werden.
Im Arbeitsrecht bearbeitet Herr Passarge Mandate, die sich um Zeugnisse, Kündigungen und Gehaltsforderungen kreisen. Aber auch in allen Streitigkeiten wie beispielsweise bei der Auslegung Ihres Arbeitsvertrages, bei Problemen mit der Vergütung, der Arbeitszeit, dem Urlaub aber auch mit der Teilzeitregelung, der Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei einem Probearbeitsverhältnis. Er steht Ihnen außerdem bei Änderungskündigungen oder Abmahnungen bei, die oftmals Vorboten einer Kündigung sind. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese alle Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung.
In familienrechtlichen Mandaten bemüht sich Herr Passarge um Lösungen bei Scheidungen, Umgangsrecht, Sorgerecht, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt und nicht ehelichen Lebensgemeinschaften, mit denen beide Seiten, sowohl Kläger als auch Beklagter, noch leben können.
In verkehrsrechtlichen Angelegenheiten setzt Herr Passarge Ansprüche aus Verkehrsunfällen gerichtlich durch, vertritt Verkehrsordnungswidrigkeiten und verteidigt in Verkehrsstrafsachen.
Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam sofort seinen Rechtsanwalt aufzusuchen. Versicherungen und Werkstätten behaupten zwar, dass über sie die Angelegenheit ohne Anwalt geregelt werden kann, in Wirklichkeit gehen dem Geschädigten dabei häufig aus Unkenntnis Ansprüche verloren. Deshalb sollten Sie zunächst einen Rechtsanwalt aufsuchen, bevor etwas veranlasst oder unterschrieben wird. Bezüglich des Schadens, der reguliert wird, übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Anwaltskosten. Des Weiteren nimmt Ihr Rechtsanwalt sofort Kontakt mit der Versicherung des Gegners auf um die Ansprüche dort geltend zu machen. Ist Streit über die Haftung zu erwarten, werden von Ihrem Anwalt zusätzlich die polizeilichen Ermittlungsakten angefordert.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt Vergehen und Verbrechen zu ahnden, d.h. die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so z.B. Diebstahl, Körperverletzung usw. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, so. z.B. Raub, Totschlag, Mord usw. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag.
Auch als „Normalbürger“ können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zuviel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es dann Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Herr Passarge befasst in diesem Rechtsgebiet mit allen Straftatbeständen, unter anderem auch mit körperlichen Eingriffen und körperlichen Untersuchungen auf medizinischem Sektor, wenn der Willen des Patienten nicht im Vorhinein eingeholt wird, oder auch fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung im Falle eines Versäumnisses der Aufsicht.
Beziehungen oder Kontakte Herrn Passarges zur Verwaltung oder Versicherungen sind gegeben und bestehen insbesondere durch ehemalige Studienkollegen, was für die Bearbeitung eines Mandates von Vorteil sein kann.
Regelmäßige Fortbildungslehrgänge gehören zum festen Repertoire des Volljuristen und sind aufgrund der vielfältigen Änderungen in den Rechtsgebieten unabdingbar.
Zu seinen größten juristischen Stärken rechnet der Anwalt seine schnelle Auffassungsgabe und seine Fähigkeit kurz, prägnant und zügig Sachverhalte auf den Punkt zu bringen.
Herr Passarge korrespondiert auch fließend in Englisch und ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Im Übrigen ist Herr Passarge seit 1989 im „Who is who?“ der BRD erwähnt, einem bekannten Lexikon, das bedeutende Persönlichkeiten auf seinen Seiten vorstellt.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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