Michael Wemmer

Rechtsanwalt und Bankkaufmann, Fachanwalt für Erbrecht

Kurzprofil

Am 01. November 2007 entstand in der Thüringer Landeshauptstadt Erfurt unter dem Namen WEISSKOPF RECHTSANWÄLTE eine der in dieser Region größten, auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.

WEISSKOPF RECHTSANWÄLTE entsteht aus dem Zusammenschluss von drei seit 1990 in Thüringen mit Erfolg etablierten Berater-Teams. Im Einzelnen sind dies das Team um Dr. Wolfgang Weisskopf und Axel Metzner, vormals bei SIBETH ERFURT, das Team um Justus H. Kehrl und Michael Wemmer, vormals KWSP Rechtsanwälte- Kehrl & Wemmer Partnerschaft, und das Team um Frank P. Löffler.

Strategie und Ziel der Kanzlei WEISSKOPF RECHTSANWÄLTE ist es, als eine große Wirtschaftsrechtskanzlei in Thüringen noch fokussierter als bisher die vorwiegend mittelständischen Unternehmen aus dem privaten und öffentliche Bereich aus der Region und aus dem gesamten Bundesgebiet beraten zu können. Für WEISSKOPF RECHTSANWÄLTE stellt die nachhaltige fachliche und branchen-spezifische Spezialisierung das wesentliche Element für eine erfolgreiche und zukunftsfähige Arbeit auch in einem vorwiegend regionalen Markt dar.

Michael Wemmer wurde 1958 in Hamburg geboren und ist in Baden-Württemberg aufgewachsen. Nach dem Abitur absolvierte er zunächst eine Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Deutschen Bank. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und dem anschließenden Referendarsdienst beim Landgericht Heidelberg erhielt Michael Wemmer im Jahr 1990 die Zulassung zum Rechtsanwalt. In Frankfurt/Main sammelte er in einer größeren wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei erste Berufserfahrungen. Seit 1992 ist er als selbstständiger Rechtsanwalt in Erfurt tätig, wobei er bis 1995 überwiegend Berateraufgaben für die Treuhandanstalt in Dresden wahrnahm.

Rechtsanwalt Wemmer ist Sektionsleiter des Deutschen Forums für Erbrecht in Thüringen (DFfErbrecht@aol.com) und Vorsitzender des BWE Bund der Wohnungs- und Grundeigentümer Kreisverband Erfurt e.V. (BWEErfurt@aol.com). Außerdem ist er Mitglied im DVEV Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge, in der Arbeitsgemeinschaft für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Michael Wemmer
Juri-Gagarin-Ring 53
99084 Erfurt
Thüringen
Deutschland

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+49 (361) 5656216
Telefax
+49 (361) 5656246
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.weisskopf-law.com


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Seit 1998 hat er die Sektionsleitung für Thüringen des renommierten Deutschen Forums für Erbrecht inne. In der Anwaltsliste des Nachrichtenmagazins "Focus" (10/2003) wird er als einer der häufigst genannten Erbrechtsanwälte geführt. Rechtsanwalt Wemmer ist einer der ersten Fachanwälte für Erbrecht in Thüringen.

Das Erbrecht regelt die vermögensrechtlichen Folgen im Falle des Todes eines Menschen. Um sämtliche erbrechtlichen und erbschaftsteuerlichen Regelungen sinnvoll nutzen zu können, sind vor allem auch Kenntnisse von den Möglichkeiten der vorweggenommenen Erbfolge unerlässlich. Regelungen, die lediglich auf den Todesfall als solchen abstellen, führen oft nicht zu dem wirtschaftlich gewünschten Ergebnis und "verbauen" dem Erblasser zahlreiche sinnvolle und steuersparende Gestaltungsmöglichkeiten.

Besondere Bedeutung kommt dabei der Unternehmensnachfolge zu. Zahlreiche, auch größere Unternehmen wurden schon zerschlagen, weil es der Unternehmer versäumt hatte, Nachfolgeregelungen für den Fall seines Ablebens zu treffen. Fehlende oder mangelhafte Vorsorge kann die Führung des Unternehmens unmöglich machen, mit fatalen Folgen für die Familie des Erblassers, aber auch für seine Mitarbeiter. Nur am Rande sei erwähnt, dass die Regelung der Unternehmensnachfolge auch bei den Banken im Rahmen des rating-Verfahrens zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Im Erbrecht geht es um vielerlei Aspekte wie:

  • gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
  • Testament, gemeinschaftliches Testament (Ehegattentestament), Erbvertrag
  • Vermächtnis und Auflage
  • Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
  • Enterbung, Pflichtteil, Pflichtteilsergänzungsanspruch
  • Anfechtung der Erbschaft
  • Erbschaftskauf
  • Erbschaftsteuer
  • Erbschein und Erbscheinverfahren
  • Erbenhaftung und deren Beschränkung, Nachlassinsolvenz, Nachlassverwaltung, Dürftigkeitseinrede
  • Behindertentestament
  • Erbschaftsbesitz
  • Erbverzicht
  • vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen zu Lebzeiten, Schenkung auf den Todesfall
  • Erbunwürdigkeit Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung bzw. Teilung der Erbschaften
  • Auskunftspflichten im Erbrecht
  • Unternehmensnachfolge und Unternehmertestamente gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklauseln
  • Stiftungsrecht

Michael Wemmer ist außerdem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Das Wohnungseigentumsrecht befasst sich vor allem mit Rechtsstreitigkeiten mit einzelnen Wohnungseigentümern oder zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter. Michael Wemmer betreut zahlreiche örtlich ansässige Hausverwaltungen und begleitet auch einzelne Wohnungseigentümer bei Eigentümerversammlungen. Eine erhebliche Bedeutung kommt auch der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Baumängeln der Eigentumswohnung zu, wobei zwischen Baumängeln am Gemeinschaftseigentum und solchen am Sondereigentum zu unterscheiden ist. Verwalter erhalten regelmäßig ein von ihm verfasstes Rundschreiben mit Hinweisen auf die aktuelle Rechtsprechung zum Wohnungseigentums- und Mietrecht.

Im Einzelnen geht es hier um:

  • Begründung von Wohnungseigentum
  • Gründungsmängel
  • Sondereigentum
  • Gemeinschaftliches Eigentum
  • Verwalter
  • Verwaltungsbeirat
  • Eigentümerversammlung
  • Stimmrecht
  • Vereinbarungen und Beschlüsse
  • Gemeinschaftsordnung
  • Wohngeld
  • bauliche Veränderungen
  • Gebrauchsregelungen
  • Entziehung des Wohnungseigentums

Die Gesetzesreform bringt ab 01.07.2007 zahlreiche und teilweise sehr erhebliche Änderungen des Wohnungseigentumsrecht mit sich.

Das Mietrecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten von Vermietern und Mietern. Hier geht es häufig um Kündigung, Mieterhöhung, Mietminderung, Schadenersatz, Betriebskostenabrechnung und Räumungsklage. Michael Wemmer bearbeitet zahlreiche Mandate im Bereich der Gewerberaummiete. Hierbei kommen ihm seine als Vorsitzender des BWE Bund der Wohnungs- und Eigentümerkreisverbands Erfurt e.V. gesammelten Erfahrungen zugute. Besondere Aufmerksamkeit ist bei dem Abschluss von längerfristigen Mietverträgen auf die Einhaltung der Schrfitform zu richten. Hier werden häufig gravierende Fehler gemacht, die die vorfristige Kündbarkeit dieser Verträge zur Folge haben.

Rechtsanwalt Wemmer ist Ihnen bei folgenden Problemen behilflich:

  • gewerblicher Mietvertrag
  • gewerblicher Pachtvertrag
  • privater Mietvertrag
  • Kündigung und anderweitige Vertragsbeendigung Räumung
  • Mieterhöhung
  • Minderung und Schadensersatz
  • Schönheitsreparaturen
  • Modernisierung
  • Betriebs- und Nebenkosten

Das Leasingrecht ist mit dem Mietrecht verwandt.

Es hat jedoch seine Besonderheiten, insbesondere in den Bereichen Vertragserfüllung, Gewährleistung, Gefahrübergang und Vertragsbeendigung. In der Leasing-Praxis unterscheidet man vor allem zwischen Finanzierungs-, Operating-, Immobilien-, Hersteller- oder Händlerleasing, und Null-Leasing. Das sog. Sale-and-lease-back hat als Gestaltungsform besondere Bedeutung erlangt.

Wir befinden uns im Bereich des privaten Baurechts, wenn bei Bauvorhaben Rechtsstreitigkeiten zwischen den am Bau Beteiligten auftreten. Hier geht es u. a. um Werklohn, Abnahme, Baumängel, Kündigung, VOB/ B- und BGB-Werkvertrag, Verzug, Vertragsstrafe, Baubehinderung und Gewährleistung. Michael Wemmer verfasst seit Jahren Baurechtsrundschreiben, in denen er regionale Bauunternehmen über aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung informiert.

Hierzu werden vor allem folgende Themen behandelt:

  • Vertragsabschluss
  • Werkvertrag nach BGB und VOB/B
  • Einheitspreisvertrag, Pauschalvertrag
  • Vergütung
  • Ausführungsfristen und Fertigstellungsfristen Bauzeitverlängerung
  • Verzug und Vertragsstrafe Kündigung
  • Abnahme und Gewährleistung
  • Bauhandwerkersicherheiten; Bürgschaft; GSB Verjährung von Ansprüchen

Im Gegensatz dazu behandelt das öffentliche Baurecht das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Themen anwaltlicher Beratung sind hier vor allem die Baugenehmigung, Rückbau- und Abrissverfügung, Auflage und Bedingung, Nutzungsbeschränkungen etc. Auch Fälle, in denen es um Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge geht, werden von Rechtsanwalt Wemmer bearbeitet.

Ebenfalls zum privaten Baurecht gehört das Architektenrecht und das Architektenhonorarrecht gemäß den Vorschriften der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).

Das Maklerrecht befasst sich vor allem mit der Durchsetzung oder Abwehr von Provisionsansprüchen von Maklern. Häufig geht es hier auch um die Verwirkung derartiger Ansprüche.

Michael Wemmer schätzt an seinem Beruf vor allem den Kontakt zu den Menschen sowie die Vielseitigkeit der Einblicke und Erfahrungen, die sich während der Arbeit ergeben und seinen Beruf so spannend machen. Seine Stärken sieht er darin, häufig den Ausgleich der verschiedenen Interessen zu schaffen, so dass häufig die Einleitung kostspieliger und belastender gerichtlicher Schritte vermieden werden kann.

Mitgliedschaften:

Sektionsleitung des Deutschen Forums für Erbrecht in Thüringen

DVEV Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.

Vorsitzender des BWE Bund der Wohnungs- und Grundeigentümer Kreisverband Erfurt e.V. Arbeitsgemeinschaft für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht im Deutschen Anwaltsverein Arbeitsgemeinschaft für Baurecht im Deutschen Anwaltsverein

Business-Club Erfurt e.V.

Spezialitäten

Rechtsanwalt Wemmer ist Fachanwalt für Erbrecht. So hat er schon mehrmals mit ortsansässigen Banken, zuletzt mit der Sparkasse Mittelthüringen, sogenannte Erbrechtstage veranstaltet, zu denen sich jeweils mehrere hundert Besucher einfanden. 2005 organisierte er die Jahresversammlung des Deutschen Forums für Erbrecht in Erfurt. Wie bereits erwähnt, wird er in der Anwaltsliste des Nachrichtenmagazins Focus als Erbrechtsanwalt geführt.

In den kanzleieinenen Seminarräumen veranstaltet er Workshops und hält Vorträge vor allem zum Erbrecht und Wohnungseigentumsrecht. Des weiteren veröffentlicht Rechtsanwalt Wemmer zwei bis dreimal im Monat im Allgemeinen Anzeiger unter der Rubrik "Ratgeber" Recht von Erfurt Artikel zu aktuellen Rechtsproblemen aus den Bereichen Erbrecht und Mietrecht.

Für die Mitglieder des BWE Bund der Grund- und Wohnungseigentümer Kreisverband Erfurt e.V. werden Beratungsleistungen erbracht und Seminarveranstaltungen durchgeführt.