Reiner Becher

Kanzlei Becher & Klein

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Reiner Becher wurde 1956 in Lüdenscheid geboren. Seine Zulassung als Anwalt erwarb er 1985 nach seinem Jurastudium an der Universität in Münster und anschließendem Referendariat am Landgericht Hagen. Er ist seit dem Jahr 2000 Fachanwalt für Insolvenzrecht und in diesem Bereich seit vielen Jahren als gerichtlich bestellter Sachverständiger in Insolvenzeröffnungsverfahren sowie als Verwalter und Treuhänder in eröffneten Insolvenzverfahren tätig. Er bearbeitet neben freien, vorwiegend zivilrechtlichen Mandaten im Auftrage der Amtsgerichte Lüdenscheid und Hagen unter anderem Zwangsverwaltungen und befasst sich mit sämtlichen Arten der Zwangsvollstreckung.

An seinem Tätigkeitsschwerpunkt Insolvenzrecht schätzt Rechtsanwalt Becher vor allem die Herausforderung durch immer neue komplexe juristische und wirtschaftliche bedeutende Sachverhalte, bei der es sein Anliegen ist, stets auch der besonderen persönlichen und sozialen Situation des Betroffenen Rechnung zu tragen. Die Probleme um die Themen „Zahlungsunfähigkeit“, „Überschuldung“ und „Restschuldbefreiung“ werden stets am konkreten personen- oder unternehmensbezogenen Fall gemessen und bearbeitet.

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte des Anwaltes sind der Forderungseinzug und das allgemeine Vertragsrecht, auch im Zusammenhang mit dem Krisenmanagement unter Berücksichtigung anfechtungsrechtlicher Besonderheiten.

Interessenschwerpunkte des Juristen bilden das Gesellschafts- und Zwangsvollstreckungsrecht.


 

Fachanwalt für Insolvenzrecht

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Reiner Becher
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58511 Lüdenscheid
Nordrhein-Westfalen
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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