Adelheid Heye

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Adelheid Heye arbeitet seit der Kanzleigründung im Jahr 1994 als selbständige Einzelanwältin in Gießen. Ihre Kanzlei liegt zentral in der Nähe der „Dern – Passage“. Parkmöglichkeiten finden Sie in ausreichender Anzahl im nahe gelegenen „Karstadt“ – Parkhaus, in der Tiefgarage „Dern – Passage“ oder im Parkhaus „Sommerlath“. Für Mandanten ohne Auto ist Frau Heye problemlos mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen, da sich der Giessener Hauptbahnhof ca. 7 Min. zu Fuß entfernt befindet.

Beratungstermine mit der Volljuristin können werktags von 09:00 Uhr bis 17:30 Uhr mit dem Sekretariat oder mit Frau Heye selbst vereinbart werden. Als zusätzlicher Service sind nach Vereinbarung auch Termine vor Ort beim Mandanten oder außerhalb der genannten Zeiten möglich. Zur Mandantschaft gehören sowohl gewerbliche als auch private Mandanten.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Adelheid Heye
Eichgärten Allee 14
35394 Gießen
Hessen
Deutschland

Telefon
+49 (641) 970340
Telefax
+49 (641) 970342
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.kanzlei-heye.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwältin Adelheid Heye wurde 1957 in Wetzlar geboren. Die Mutter zweier Kinder begann mit ihrem Studium der Rechtswissenschaften an der „Johann-Wolfgang-Goethe-Universität“ in Frankfurt / Main als ihr jüngstes Kind 3 Jahre alt war. Nach dem Universitätsstudium und dem Referendariat in Frankfurt und Gießen wurde sie im Dezember 1992 zur Anwaltschaft zugelassen. Im Anschluss hieran war sie zunächst zwischen 1993 und 1994 als Staatsanwältin in Gießen tätig, bevor sie 1994 den Schritt in die Selbständigkeit wagte. Frau Heye verfügt aufgrund eines 4-monatigen Aufenthalts in Frankreich nach dem Abitur über gute Grundkenntnisse in Französisch. Zudem korrespondiert sie bei Bedarf in Englisch. Sie ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Einen Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei Heye bildet das Wettbewerbsrecht. Im Kampf um Kunden und Abnehmer wird in allen Geschäftsbereichen unter Mitbewerbern mit zunehmend härteren Mitteln gekämpft, um einen Wettbewerbsvorteil zu erreichen. Rechtsanwältin Heye hilft Ihnen, Ihr Unternehmen gegen unlauteren Wettbewerb zu verteidigen – von der Abmahnung eines Konkurrenten bis zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen. Im Übrigen überprüft die Juristin umfassend Ihre Wettbewerbsmaßnahmen und sonstigen wettbewerblichen Aktivitäten auf potentielle wettbewerbsrechtliche Gefahren und unterbreitet Ihnen konkrete Änderungsvorschläge.

Im Bereich Wirtschaftsrecht profitieren Mandanten von den zahlreichen Kontakten und Kooperationen der Kanzlei Heye. Um hier einen abgerundeten und all umfassenden Service für die Mandanten bieten zu können, besteht besonders im Bereich Finanzbuchhaltung eine intensive Zusammenarbeit mit der Diplom Ökonomin Gabriele Pfeil in Bibertal – Krombach. Im Übrigen bestehen ständige Kontakte und Kooperationen zu Diplom Ökonomin und Rechtsanwältin Helga Harms in Bad Nauheim sowie mit mehreren Notaren an verschiedenen Niederlassungsorten. Die Erstellung eines Businessplanes kann ebenso geboten werden, wie Auswahl und Finanzierungsverhandlung. Sollten Umschuldungen und Fragen der Kreditbesicherung nötig sein, können Sie im Risikomanagement mit der Unterstützung durch Frau Heye und mit der Nutzung aller genannten geschäftlichen Verbindungen rechnen. Als Beitrag zur Begrenzung des unternehmerischen Risikos wird die ständige Überarbeitung und Verbesserung Ihrer Vertragsformulare und allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Anpassung an aktuelle rechtliche und ggf. steuerliche Gegebenheiten angeboten. Die Unternehmensnachfolge – sei es durch Übertragung auf Außenstehende oder familieninterne Nachfolge – erfordert die planerische Vorbereitung und Konzeption in den Übertragungs- und Nachfolgeregelungen. Die erbrechtliche und steuerrechtliche Gestaltung sichert hierbei den Unternehmensbestand, damit das was vielfach das Lebenswerk des Ausscheidenden ist, dem Bedarf eines wohlverdienten Ruhestandes gerecht wird. Vertrauen Sie auf die langjährige Berufserfahrung der Anwältin, die durch das Absolvieren des Lehrgangs „Der Wirtschaftsanwalt“ beim renommierten Anbieter anwaltlicher Fortbildungsseminare „Grannemann & Fürstenberg“ ergänzt und ausgebaut wurde.

Das Insolvenzrecht gewinnt durch die seit Jahren steigende Zahl der Unternehmensinsolvenzen und Verbraucherinsolvenzen mehr und mehr an Bedeutung. Der von Rechtsanwältin Heye angebotene Service in diesem Rechtsgebiet umfasst z.B. die Abwehr von Unternehmensinsolvenzen, die Entwicklung außergerichtlicher Sanierungskonzepte, Schuldenbereinigung zur Insolvenzabwendung, Insolvenzanmeldung, Insolvenzanträge, die Abwicklung von Privatinsolvenzen, Schuldnerberatung, außergerichtliche Schuldenbereinigung oder gerichtliche Insolvenzanträge zur Restschuldbefreiung.

Die Vertretung im Strafrecht beinhaltet die Verteidigung bei allgemeinen Strafsachen, Steuerstrafverfahren und Wirtschaftsstrafverfahren und die Vertretung der Geschädigten bei Nebenklagen.

Schließlich gehört auch das Familienrecht zum Tätigkeitsfeld von Rechtsanwältin Heye. Die gesetzliche Regelung der Zugewinngemeinschaft gilt für den ehelichen Güterstand immer dann, wenn Anderes nicht wirksam vereinbart wurde. Eine individuelle Abweichung von diesem Regelfall erfordert aber in jedem Fall die Vereinbarung durch Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung. Die individuell beste Regelung „für den Fall aller Fälle“ kann zur beiderseitigen Akzeptanz und im Einvernehmen am besten festgeschrieben werden, solange sich die Ehepartner „wohlgesonnen“ sind. Insbesondere, wenn einer der Ehepartner unternehmerisch tätig ist, bietet die Regelung durch Vertrag zwischen den Eheleuten unter Rücksicht auf beide Vermögensinteressen oft die einzig vernünftige Lösung. Auch die rechtzeitige Vereinbarung der Scheidungsfolgen zur beiderseitigen Gewissheit hilft nicht nur Kosten sparen. Die gesicherte Vereinbarung für den Fall der Ehescheidung ermöglicht auch den Blick auf die konstruktive neue Lebensplanung und erspart aufreibende Auseinandersetzungen, die oft unter oft destruktivem Vorzeichen geführt werden. Sollte im Ehescheidungsverfahren die streitige Auseinandersetzung nötig sein, übernimmt Frau Heye selbstverständlich auch die Prozessvertretung zur Wahrung Ihrer Interessen im gerichtlichen Verfahren zur Ehescheidung und den Folgesachen. In diesem Rechtsgebiet besteht zwischen Rechtsanwältin Adelheid Heye und der Fachanwältin für Familienrecht Jutta Wintermeier in Bad Nauheim eine ständige Kooperation.

An ihrem Beruf schätzt Rechtsanwältin Adelheid Heye die Möglichkeit kreative Problemlösungen zu entwerfen, was ihrer Aussage nach den Kern ihres Berufs ausmacht. Dabei sieht sie die Fähigkeit komplexe Sachverhalte juristisch umzusetzen, ohne den Überblick zu verlieren als ihre größte Stärke an. Für Frau Heye ist es wichtig nicht all zu fokussiert auf Teilbereiche, d.h. ohne nach links oder rechts zu schauen, Lösungen und Lösungsalternativen zu finden, was manchmal auch Sisyphusarbeit bedeutet.