Thomas Barth
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Thomas Barth studierte von 1992 bis 1996 Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen begann er 1999 seine anwaltliche Tätigkeit im Landgerichtsbezirk Marburg. Seit 2002 ist er in der Kanzlei Dr. Sichelschmidt & Kollegen tätig. Eine Vertretung vor einem Oberlandesgericht ist aufgrund der bestehenden Zulassungen möglich.
Rechtsanwalt Barth arbeitet sich gerne in neue Sachverhalte und knifflige Fälle hinein. Durch seine Zielstrebigkeit und sein ausgesprochen großes Engagement für seine Mandanten löst er die meisten Fälle mit großem Erfolg, zumal er, so seine Aussage, gerne gewinnt.
Rechtsanwalt Barth versteht sich als Problemlöser für alle Fragen „Rund um die Immobilie“. Bei Veräußerung, Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Immobilien steht er mit Rat und Tat zur Seite. Von November 2004 bis April 2005 hat er am erstmalig durchgeführten Seminar für die Zulassung zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht teilgenommen.
Haus- und Wohnungseigentümer, Makler und Hausverwalter wissen seinen Rat zu schätzen. Als Mitglied des Haus- und Grundbesitzervereins in Marburg und der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein weiß er um deren Probleme.
Im Mietrecht zählen die Prüfung von Wohn- und Gewerberaummietverträgen, die Durchsetzung von Mieterhöhungen, die ordentliche und außerordentliche Kündigung von Mietverhältnissen sowie die gerichtliche Durchsetzung von Zahlungs- und Räumungsklagen zu seiner Tätigkeit. Wohnungseigentümer berät er über ihre Rechte und Pflichten gegenüber der Eigentümergemeinschaft, die Rechtsbeziehungen zum Verwalter sowie den Gebrauch des Sondereigentums wie auch des Gemeinschaftseigentums. Bei Maklern ist sein Rat gefragt, wenn es um die Prüfung der Rechtswirksamkeit von Maklerlohnvereinbarungen und deren gerichtliche Durchsetzung geht. Hausverwalter fragen bei der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen, der Erstellung von Nebenkostenabrechnungen sowie der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Immobilien nach seiner Meinung.
Zudem steht Rechtsanwalt Barth Ihnen bei der Überprüfung von notariellen Kaufvertragsentwürfen zur Verfügung und überprüft darüber hinaus bereits abgeschlossene Verträge auf ihre Richtigkeit und eventuelle Anfechtbarkeit. Durch die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang „Anwaltsnotariat der Deutschen Notarakademie“ hat er seine Kenntnisse in diesem Bereich vertiefen können. Aufgrund dessen ist er auch häufig als Notarvertreter in der Kanzlei tätig.
Im Bereich des Strafrechts hat sich Rechtsanwalt Barth inzwischen einen Namen gemacht. Sowohl im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, als auch in der Hauptverhandlung kämpft er für die Interessen der Mandanten und setzt sich für deren Rechte ein. Seit dem 24.01.2005 ist er Fachanwalt für Strafrecht. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins vertieft er durch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen sein Fachwissen. Die Tätigkeit erstreckt sich auch auf Ordnungswidrigkeiten. Hier vertritt er die Mandanten im Verfahren vor der Bußgeldbehörde und vor Gericht.
Im Familienrecht berät er Mandanten über ihre Ansprüche bei Trennung und Ehescheidung. Hierzu zählt die Durchsetzung von Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüchen ebenso wie die Vorbereitung und Prüfung von notariellen Scheidungsfolgenvereinbarungen. Er hat erfolgreich die theoretische Prüfung zum Nachweis der besonderen Kenntnisse für den Fachanwalt für Familienrecht bei der Deutschen Anwaltakademie bestanden.
Als Vertragsanwalt der Creditreform Gießen setzt er Kaufpreis - und Werklohnansprüche im Gerichts- und anschließenden Zwangsvollstreckungsverfahren durch.
Rechtsanwalt Barth ist Mitglied
- in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
- in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht
- im Deutschen Anwaltverein
- im Oberhessischen Anwaltverein
- im Haus- und Grundbesitzerverein Marburg
- in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht.
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Thomas Barth - Ludwig-Richter-Straße 11 a
35396 Gießen
Hessen
Deutschland
- Telefon
- +49 (641) 956060
- Telefax
- +49 (641) 9560610

- Homepage
- http://www.dr-sichelschmidt.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
1455 Zugriffe seit dem 20.02.2005


