Dr. Wolfram Sichelschmidt
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt und Notar Dr. Wolfram Sichelschmidt absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen sowie an der Ludwig-Maximilians-Universität zu München. Im Jahre 1975 erhielt er die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und gründete eine eigene Kanzlei. Seitdem ist er ununterbrochen als selbstständiger Anwalt tätig.
1981 verlieh ihm die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Berechtigung, die Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht zu führen. Im November 1985 wurde er zum Notar bestellt. Im Jahre 1991, also mitten im Berufsleben, promovierte er in Gießen zum Dr. jur. Eine Vertretung auch vor einem Oberlandesgericht ist aufgrund der bestehenden Zulassungen möglich.
Zunächst war Dr. Sichelschmidt viele Jahre lang als Strafverteidiger tätig. Seit Beginn der 90er Jahre wandte er sich zunehmend dem Notariat zu. Dieses hat mittlerweile einen derartigen Umfang angenommen, dass er sich nunmehr nahezu ausschließlich dem Notariat widmet.
Schwerpunkte seiner Tätigkeit im notariellen Bereich sind das Grundstücks- und das gesamte Immobilienrecht mit Wohnungseigentumsgesetz, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Erbrecht und das Eherecht. Hier befasst sich Dr. Sichelschmidt insbesondere mit der Beurkundung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Im Erbrecht steht weniger die forensische, als vielmehr die kautelarjuristische Tätigkeit, also die Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen (Testamenten, Erbverträgen und Vermächtnissen), aber auch von lebzeitigen Verfügungen (vorweggenommene Erbfolge, Übergabeverträge pp.) im Vordergrund.
Vorsorgeregelungen wie Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen nehmen einen immer größeren Umfang in der notariellen Praxis des Dr. Sichelschmidt ein.
Im Grundstücksrecht beurkundet Dr. Sichelschmidt überwiegend Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Eigentumswohnungen, Bauträgerverträge, Teilungserklärungen, Schenkungsverträge, Übergabeverträge, Überlassungsverträge, Grundpfandrechte wie Grundschulden und Hypotheken, Grundstücksbelastungen wie Wohnungsrechte, Niessbrauchsrechte, Rentenrechte und dauernde Lasten.
Als Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) vertieft er auf zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen und Workshops ständig sein Fachwissen. Das Magazin FOCUS nahm ihn in den Ausgaben Nr. 21/2000 vom 22. Mai 2000 und Nr. 44/2003 vom 27.Oktober 2003 in die Liste der empfohlenen Erbrechtsexperten auf. Soweit es ihm seine Zeit erlaubt, ist er als Referent tätig und hält in Zusammenarbeit mit verschiedensten Institutionen Vorträge zum Thema Erbrecht und Vermögensnachfolge.
Dr. Sichelschmidt engagiert sich seit 1993 im Vorstand des Oberhessischen Anwaltvereins für die Belange der Rechtsanwaltschaft und ist seit September 2000 dessen Vorsitzender. Er ist Mitglied bei der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge sowie im Deutschen Anwaltverein.
Dr. Sichelschmidt liebt die Aufgabe als Notar ganz besonders. Bei dieser Beschäftigung steht er über den Parteien und arbeitet somit auf „neutralem Gebiet“. Ihm ist es wichtig, dass die ausgearbeiteten Verträge immer so sind, dass alle Parteien damit zufrieden sind, auch wenn hierbei Widersprüchliches nicht in jedem Fall leicht auf einen Nenner zu bringen ist.
Fachanwalt für Steuerrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Dr. Wolfram Sichelschmidt - Ludwig-Richter-Straße 11 a
35396 Gießen
Hessen
Deutschland
- Telefon
- +49 (641) 956060
- Telefax
- +49 (641) 9560610

- Homepage
- http://www.dr-sichelschmidt.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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