Dipl.-Kfm., Dipl. Volkswirt Jürgen Rädle

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Der geborene Friedrichshafener studierte in den Jahren 1981 bis 1988 Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth und absolvierte sein Grundstudium in Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre. Im Anschluss war Herr Rädle Rechtsreferendar am Kammergericht mit den Ausbildungsstationen Finanzamt Wilhelmsdorf und Finanzgericht Berlin.

Zeitgleich führte er sein Studium der Volkswirtschaftslehre an der Freien Universität Berlin zu Ende und schloss mit seiner Diplomarbeit über das Thema:“ Der Einfluss des Steuerrechts auf die Wahl der Gesellschaftsform“ ab. Im Anschluss war er Mitglied bei der Rechtsanwaltskammer Berlin und freiberuflich als Repetitor und Dozent tätig. Seine Zulassung beim Landgericht Berlin folgte im selben Jahr.

In den Folgejahren war er als Regierungsrat in der Berliner Finanzverwaltung und in der Oberfinanzdirektion Berlin beschäftigt und gründete seine Kanzlei in der Bundeshauptstadt.

Neben seiner beruflichen Tätigkeit bereitete er sich auf die Steuerberaterprüfung an der privaten Akademie für Wirtschaftsberatung in Bad Herrenalb vor und war danach ein Jahr Regierungsrat der Sächsischen Innenverwaltung und Leiter des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften an der Sächsischen Fachhochschule für öffentliche Verwaltung.

1995 schloss er sein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Freien Universität Berlin ab. Thema der Diplomarbeit war: „Die höchstrichterliche Rechtssprechung zur Bilanzierung des Ausgleichanspruchs eines Handelsvertreters nach § 89 b HGB“

1996 wurde Herr Rädle beim Kammergericht zugelassen, was der Auftretungsberechtigung an allen Oberlandesgerichten auf Bundesebene entspricht. Schließlich absolvierte er im Jahr 2000 seinen Fachanwalt für Steuerrecht.

Diese vielfältigen Bildungswege und Tätigkeiten machen den Einzelanwalt nicht nur zum Fachkundigen auf rechtlichen Gebieten, sondern auch auf dem wirtschaftlichen und Verwaltungssektor.

Die Bürozeiten der Kanzlei sind von 09:00 bis 18:00, aber auch beispielsweise durchweg bei Inhaftierungen am Abend und am Wochenende. Aus diesem Grund vergibt Herr Rädle seine Mobilnummer an die Mandanten.

Die Kanzlei ist als Allgemeinpraxis ausgelegt, Termine vereinbart die Sekretärin gleichwie alle Mitarbeiter. Eine Steuerberaterin übernimmt überdies hinaus Aufgaben der Rechtsberatung und Steuerberatung.

Die Praxis liegt in der Nähe des Invalidenparks und dem Uni-Klinikum Charité.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dipl.-Kfm., Dipl. Volkswirt Jürgen Rädle
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10115 Berlin Mitte
Deutschland

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+49 (30) 2830930
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Homepage
http://www.kanzlei-raedle.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Bevorzugte Fachgebiete des Juristen sind das Steuerecht, das Steuerstrafrecht und das Erbrecht.
Durch seine Tätigkeiten bei den Verwaltungen entstanden dem Juristen viele Ansprechpartner bei den Behörden, die ihm die Arbeit teilweise ungemein vereinfachen.
Die Praxis hilft den Mandanten grundsätzlich beim Arbeitsrecht, Erbrecht, bei Existenzgründungen, steuerrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und handelsrechtlichen Fragen.
 
Im Arbeitsrecht bemüht sich Herr Rädle um die Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Fragen zum laufenden Arbeitsverhältnis, Beendigung des Arbeitsvertrages durch Vergleich, Aufhebung oder Kündigung und vertritt seine Mandanten vor den Arbeitsgerichten.

In erbrechtlichen Angelegenheiten kümmert sich Herr Rädle um die erbrechtliche Gestaltung: um Testamente, Erbverträge, den Erbfall bis zur Testamentvollstreckung; ferner um die Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilansprüchen auch unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte.
Im Erbrecht sind juristische Probleme so vielgestaltig, wie deren Lösungen. Hier berät Sie der Volljurist in allen Fragen der Vermögensübertragung im Todesfall sowie bei der Gestaltung von Erbverträgen und Testamenten. Dabei achtet er darauf, dass Ihre Erben nicht mehr Steuern zahlen, als unbedingt nötig. Im Streitfalle ist es das Bestreben des Juristen, außergerichtliche Lösungen z.B. für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen zu erzielen. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen aber selbstverständlich auch gerichtlich vertreten. In diesen Fällen kann der Mandant auf das gute Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen sowie auf die Hartnäckigkeit des Juristen vertrauen.

Im Gesellschaftsrecht berät und vertritt Herr Rädle seine Mandanten bei der Gründung, während des Geschäftsalltags, bei Fusionen, bei Umwandlungen und Reorganisationen und bei der Liquidation von Gesellschaften jeder Rechtsform.
Aber auch bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltungen, Projektplanungen und Konzeptionen. Er berät über die jeweils günstigste Gestaltung unter Einbeziehung aller für diese Entscheidung zu berücksichtigender Aspekte. Ausgehend von der Erkenntnis, dass es sich bei der Unternehmensgestaltung in aller Regel um die Gestaltung der Zusammenarbeit von Menschen handelt, finden nicht nur steuerliche Aspekte Beachtung, sondern insbesondere auch das Tätigkeitsfeld des Unternehmens, dessen personelle Struktur und dessen Perspektive. Die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten werden in die Lösungen einbezogen (Stichwort Unternehmensnachfolge). Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern werden gemeinsam mit den Mandanten Strategien entwickelt. Die Vertretung der Interessen durch Herrn Rädle erfolgt außergerichtlich und auch gerichtlich.

Bei steuerrechtlichen Mandaten übernimmt Herr Rädle folgende Aufgaben: Er vertritt seine Mandanten vor den Finanzbehörden, unterstützt bei der Betriebsprüfung, setzt steuerliche Ansprüche durch, vertritt vor Finanzgerichten und übernimmt die Verteidigung in Steuerstrafverfahren.

Sein Schwerpunkt „Verkehrsrecht“ umfasst das Verkehrszivilrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht.Das Allgemeine Verkehrsrecht befasst sich mit der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen, wie zum Beispiel Schmerzensgeld bei erlittenen Personenschäden.
Auch Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die mit einem Bußgeldbescheid, einem Strafbefehl oder auch einer Anklage einhergehen, fallen unter das Verkehrsrecht. Bei allen Verfahren im Zusammenhang mit der Entziehung des Führerscheins werden die Klienten gerichtlich und außergerichtlich vertreten, auch wenn es mit der Wiedererteilung Probleme gibt.

Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam sofort seinen Rechtsanwalt aufzusuchen. Versicherungen und Werkstätten behaupten zwar, dass über sie die Angelegenheit ohne Anwalt geregelt werden kann, in Wirklichkeit gehen dem Geschädigten dabei häufig aus Unkenntnis Ansprüche verloren. Deshalb sollten Sie zunächst einen Rechtsanwalt aufsuchen, bevor etwas veranlasst oder unterschrieben wird. Bezüglich des Schadens, der reguliert wird, übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Anwaltskosten. Des Weiteren nimmt Ihr Rechtsanwalt sofort Kontakt mit der Versicherung des Gegners auf um die Ansprüche dort geltend zu machen. Ist Streit über die Haftung zu erwarten, werden von Ihrem Anwalt zusätzlich die polizeilichen Ermittlungsakten angefordert. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, Bußgeldbescheide überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen.

Herr Rädle korrespondiert auch in Englisch und Französisch.
Die Fähigkeit zum Zuhören, Durchsetzungsvermögen und die geistliche Beweglichkeit, sich in einen Fall hinein zu denken und dessen Verlauf antizipieren zu können, nennt er seine größten juristischen Fähigkeiten.

Herr Rädle ist zudem Fachanwalt im Rechtsgebiet Steuerrecht.

Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de