Dr. Veit Schell

Kanzlei Lang & Kollegen

Fachgebiete/Charakteristika

Dr. Veit Schell, geboren 1961 in Hochstadt am Main, absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der „Universität Bayreuth“. Das sich daran anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er am Landgericht Bayreuth bevor er 1991 als Rechtsanwalt zugelassen wurde. Herr Dr. Schell promovierte zu dem rechtshistorischen Thema „Arbeitsrecht in den Westzonen“. Er verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.

Herrn Dr. Schell fasziniert an seinem Beruf der Umgang mit Menschen und der Versuch diesen ihr Recht zu verschaffen. Dabei sieht er seine Fähigkeit schnell und angemessen auf veränderte Situationen und Sachverhalte zu reagieren als seine größte Stärke an.

Der Schwerpunkt öffentliches Baurecht beinhaltet die Beratung von Kommunen und/oder Investoren in Raumordnungsverfahren und Bauleitplanverfahren, die Beratung von Investoren in Baugenehmigungsverfahren, Beratung und Vertretung von Kommunen und/oder Investoren in Normenkontrollverfahren und Drittanfechtungsverfahren bzw. die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Bauleitplanung / Genehmigungserteilung. Neben dem öffentlichen Baurecht berät und vertritt Herr Dr. Schell aber auch Mandanten mit Problemen aus dem privaten Baurecht.

Des Weiteren übernimmt Herr Dr. Schell Mandate aus dem Wohnungseigentumsrecht. Ob beim Grundstückskauf, Hauskauf oder Wohnungskauf, Dr. Schell berät und unterstützt Sie gern bei der Abwicklung Ihrer Kaufverträge und beantwortet Ihre Fragen zum Wohnungseigentumsrecht. Sowohl bei dem Erwerb oder der Veräußerung Ihres privaten Wohnungseigentums wie auch bei den Vorhaben Ihres Unternehmens können eine Vielzahl rechtlicher Probleme und Fragestellungen auftreten, bei deren Lösung Sie von Dr. Veit Schell unterstützt oder auch außergerichtlich und gerichtlich vertreten werden. Lassen Sie jeden Vertrag rechtzeitig durch den im Wohnungseigentumsrecht erfahrenen Anwalt prüfen.

Rechtsanwalt Dr. Veit Schell ist zudem schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Wehrrechts sowie des Zivildienstrechts (Kriegsdienstverweigerung) tätig. Mandanten, die entweder Probleme mit einem Kreiswehrersatzamt, der Bundeswehr oder dem Bundesamt für den Zivildienst haben, betreut er fachkundig und kompetent. Beispielhaft ist bei den Tauglichkeitsüberprüfungsverfahren in jedem Einzelfall zu überprüfen, ob ein Wehrpflichtiger/ Zivildienstpflichtiger diensttauglich ist, unabhängig von seiner beruflichen Tätigkeit.

Der Begriff Schulrecht erfasst die verschiedensten Rechtsbeziehungen zwischen Schülern, Lehrern, Eltern, Schulleitung und staatlicher Schulaufsicht. Die Rechtsbeziehungen sind vorwiegend öffentlich-rechtlicher Natur und gründen im Wesentlichen auf den Landesschulgesetzen und den Landesbeamtengesetzen. Im haftungsrechtlichen Bereich spielen jedoch auch privatrechtliche und versicherungsrechtliche Fragestellungen eine Rolle. Auch das Strafrecht und Disziplinarrecht wirkt in die Beziehungen der Beteiligten hinein.

Thematisch mit dem Schulrecht verwandt ist das Prüfungsrecht. Die staatlichen Prüfungen unterliegen besonderen rechtlichen Vorgaben. Bei Verletzungen dieser Vorgaben kann die zu prüfende Person Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten suchen. Die Erfolgsaussichten für diesbezügliche Klagen sind in den letzten Jahren nicht unbeträchtlich gestiegen. Vertrauen Sie bei fraglichen Prüfungsentscheidungen auf die weit reichende Erfahrung des Juristen in diesem Rechtsgebiet.


 

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

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Spezialitäten

Seit 1995 ist Rechtsanwalt Dr. Veit Schell dazu berechtigt die Bezeichnung „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“ zu führen. Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Das Verwaltungsrecht selbst ist ein Oberbegriff für die Rechtsgebiete Staatshaftungsrecht, Straßenrecht und Wegerecht, Polizeirecht und Ordnungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, kommunales Abgabenrecht oder öffentliches Baurecht. Es regelt im Allgemeinen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bamberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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