Günter Matzner
Fachgebiete/Charakteristika
Günter Matzner studierte an der „Ludwig-Maximilians-Universität“ in München sowie an der „Bayerischen Julius-Maximilians-Universität“ in Würzburg Jura. Darauf folgten das Rechtsreferendariat in Schweinfurth sowie die Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 1981. An seinem Beruf schätzt der Jurist die tägliche Abwechslung, die jegliche Routine ausschließt.
Einen Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Matzner bildet das Kaufrecht. Zum Kaufvertragsrecht gehören sämtliche Rechtsfragen, die mit dem Kauf eines Gegenstandes entstehen können. Der Gegenstand kann sowohl ein mobiler Gegenstand (Radio, PKW, Kleidungsstücke usw.) als auch ein immobiler Gegenstand (Wohnung, Grundstück usw.) sein. Zu den Rechtsfragen gehören unter anderem das Vorliegen eines wirksamen Kaufvertrages, Mangelgewährleistung, zugesicherte Eigenschaften, arglistige Täuschung, Verjährung, Garantie, Lieferung des Gegenstandes, Zahlung oder Verjährung.
Des Weiteren ist der Jurist im Bankrecht tätig. Zu diesem Rechtsgebiet gehören Beratungen und Prozessvertretungen bei allen Fragen rund um Darlehen und Kredite, Sicherheiten, wie z.B. Bürgschaften, Grundschulden, Hypotheken etc., Wertpapiergeschäfte, sei es mit Aktien, Investmentfonds oder Anleihen, Geldanlagen und Anlageberatungen, ec-Karten und Kreditkarten, Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften, Schecks, Daueraufträge etc.) oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Pfändungen, Zwangsversteigerungen, Verwertung von Sicherheiten).
Im Erbrecht sind juristische Probleme so vielgestaltig, wie deren Lösungen. Hier berät Sie Günter Matzner in allen Fragen der Vermögensübertragung im Todesfall sowie bei der Gestaltung von Erbverträgen und Testamenten. Dabei achtet er darauf, dass Ihre Erben nicht mehr Steuern zahlen, als unbedingt nötig. Im Streitfalle ist es das Bestreben des Juristen, außergerichtliche Lösungen z.B. für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen zu erzielen. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen aber selbstverständlich auch gerichtlich vertreten. In diesen Fällen kann der Mandant auf das gute Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen sowie auf die Hartnäckigkeit des Juristen vertrauen.
Anlässlich einer ärztlichen Behandlung kommt es zwischen Patienten und Arzt zu einem Vertrag. Danach ist der Arzt zu einer ordnungsgemäßen medizinischen Behandlung und der Patient (bzw. seine Krankenversicherung) zur Zahlung des ärztlichen Honorars verpflichtet. Verstößt ein Arzt schuldhaft gegen seine ärztlichen Pflichten und ergibt sich für den Patienten hieraus ein Schaden (Sachschaden oder Körperschaden in Form von psychischen oder physischen Beeinträchtigungen), so kann sich hieraus ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ableiten. Schadensersatzansprüche sowie Schmerzensgeldansprüche können auch nebeneinander geltend gemacht werden. Kommt es zu Behandlungsfehlern im Rahmen einer ärztlichen Behandlung, dann haftete der Arzt oder das Krankenhaus für die entstandenen Schäden. Unter Umständen steht dem Patienten auch ein Schmerzensgeld zu. In diesem Rechtsgebiet werden überwiegend Patienten, die die Geltendmachung etwaiger Ansprüche begehren, aber auch Ärzte, Krankenhausträger oder Versicherungen, die sich Ansprüchen ausgesetzt sehen, beraten und vertreten.
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Günter Matzner - Herzog-Max-Straße 12
96047 Bamberg
Bayern
Deutschland
- Telefon
- 09 51 - 98 60 50
- Telefax
- 09 51 - 20 34 48

- Homepage
- http://www.lang-matzner-schell.de
Spezialitäten
Rechtsanwalt Günter Matzner ist Spezialist auf dem Gebiet Familienrecht. Ihm wurde von der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ verliehen. Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Innerhalb des Familienrechtes ist Rechtsanwalt Günter Matzner insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematische ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:
- Scheidungsrecht: Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, einschließlich Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen)
- Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder - verheirateter oder nicht verheirateter Eltern – betreffen, außergerichtlichen Vereinbarungen und/oder gerichtliche Verfahren
- Unterhaltsrecht: Abschluss von Vereinbarungen – auch in der Phase der Trennung, gegebenenfalls Unterhaltsprozesse
- Vermögensauseinandersetzung: Eheliches Güterrecht, Abschluss entsprechender Vereinbarungen, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung
- Kindschaftsrecht: Statusfragen, auch bei nichtehelichen Kindern, Vaterschaftsprozesse
- Erbrecht: letztwillige Verfügung etc.
- Hausrat: Aufteilung des gemeinsamen Hausrates
- Eheähnliche bzw. nichteheliche Lebensgemeinschaft: Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft
- Versorgungsausgleich: Rentenausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens und Alternativen.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bamberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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