Peter Kaumanns
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Peter Kaumanns wurde 1976 in Neuss geboren. Nach dem Abitur in Neuss studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Salzburg. Sein Referendariat absolvierte er in Koblenz. Herr Kaumanns ist seit 2008 als Rechtsanwalt zugelassen.
Arbeitsrecht
Zu den Schwerpunkten des Rechtsanwalts zählt die Beratung im Arbeitsrecht mit den Teilbereichen Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht. Herr Kaumanns berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertretungen (zum Beispiel den Betriebsrat eines Unternehmens).
Im Individualarbeitsrecht geht es um das einzelne Arbeitsverhältnis und den einzelnen Arbeitnehmer. Häufig lassen sich Mandanten erst bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses beraten, wenn sie zum Beispiel einen Abwicklungsvertrag oder Aufhebungsvertrag angeboten bekommen oder eine Kündigung erhalten haben oder wenn um ein sachgerechtes Zeugnis gestritten wird. Doch auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses können sich vielfältige Fragen ergeben, etwa zu Gratifikationen oder einer sonstigen Leistung wie dem Weihnachtsgeld oder zu der Vergütung von Überstunden. Der Rechtsanwalt informiert Sie umfassend über Ihre Ansprüche und setzt diese notfalls auch gerichtlich durch.
Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage sind in vielen Unternehmen zunehmend Maßnahmen zur Kostensenkung, zum Beispiel durch Personalabbau erforderlich. Herr Kaumanns berät Sie als Arbeitgeber zielorientiert über mögliche, weniger einschneidende Maßnahmen. Sind Kündigungen unvermeidbar, bereitet er diese gemeinsam mit Ihnen langfristig vor und arbeitet, sofern Sie dies wünschen, einen Sozialplan aus.
IT- und Internetrecht
Das Informationstechnologie- und das Internetrecht sind relativ junge Rechtsgebiete. Dennoch steht heute ein Großteil der Bevölkerung in Berührung mit dem Informationstechnologierecht. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere das Internet. Informationsgewinnung und Onlineshopping über das Internet sind aus der heutigen Gesellschaft kaum noch hinweg zu denken. Für die Nutzer des Internets bzw. der Informationstechnologien ergeben sich dabei eine Vielzahl rechtlicher Probleme.
Unsere Kanzlei ist insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
- Domainrecht
- Computer, Hardware und Software
- Multimedia und Internet
- Internetshops, Onlinekauf und Onlineauktionen, Ebay
- Abmahnungen
- Webseitenüberprüfung
- Verbraucherschutz im Internet
- Vertragsabschlüsse im Internet
- internetrechtliche Haftungsfragen
- Onlinewerbung und -marketing
In diesen und den weiteren Bereichen des IT- und Internetrechts berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Peter Kaumanns außergerichtlich und gegebenenfalls in gerichtlichen Verfahren.
Mietrecht
Da das Mietrecht zu den elementaren Bereichen des Lebens gehört, finden sich hier vielfältige Problemkonstellationen wie zum Beispiel Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage, ordentliche wie außerordentliche Kündigung mitsamt der Kündigungsfrist, Rechtmäßigkeit von Nebenkostenabrechnung und Mieterhöhung, Fragen zur Kaution, Renovierungspflicht (Schönheitsreparaturen), Mietereinbauten, Mängel an der Mietsache et cetera. Rechtsanwalt Böhm vertritt nicht nur die Mieter von Wohnraum bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, sondern gleichermaßen Vermieter zum Beispiel bei der Durchsetzung der Mietforderung, Kündigung oder bei einer Räumungsklage. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, können Sie schon vor Beginn eines Mietverhältnisses RA Peter Kaumanns heranziehen, um Ihren Mietvertrag zu gestalten oder zu überprüfen.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Peter Kaumanns - Ritterstraße 9
40213 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (211) 864630
- Telefax
- +49 (211) 320840

- Homepage
- http://www.tondorfboehm.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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