Julia Fellmer
Fachgebiete/Charakteristika
Julia Fellmer (geborene Wehn) wurde 1975 in Brake/Niedersachsen geboren. Ihr Studium absolvierte sie in an der Georg-August-Universität in Göttingen sowie an der Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Nach abgeschlossenem Referendariat am Landgericht Wuppertal erlangte sie ihre Zulassung als Rechtsanwältin 2003.
Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind schon seit dem Studium das allgemeine Zivilrecht, das Familienrecht, das Medizinrecht sowie das Arzthaftungsrecht.
Familienrecht
Im Familienrecht können Sie Frau Fellmer mit Ihrer Ehescheidung und deren Folgesachen betrauen. Nach einer Trennung ergeben sich immer Streitigkeiten um Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt und Nachscheidungsunterhalt. Die Juristin zeigt Ihnen Ihren Unterhaltsanspruch auf und verhilft Ihnen zur Durchsetzung gegenüber der anderen Partei. Sie klärt darüber hinaus die Vermögensauseinandersetzung und Uneinigkeiten um Ehewohnung, Hausrat, gemeinsames Bankkonto sowie Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich). Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, sollten Sie Frau Fellmer konsultieren, um vernünftige Regelungen zu erarbeiten um Sorgerecht, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Zum Wohle der Kinder sollte der Familienfrieden durch einvernehmliche Lösungen weitgehend erhalten bleiben. Die Familienrechtlerin ist auch eine kompetente Ansprechpartnerin bei Fragen, die das Lebenspartnerschaftsgesetz betreffen.
Medizinrecht
Anlässlich einer ärztlichen Behandlung kommt es zwischen Patient und Arzt zu einem Vertrag. Danach ist der Arzt zu einer ordnungsgemäßen medizinischen Behandlung und der Patient (oder seine Krankenversicherung) zur Zahlung des ärztlichen Honorars verpflichtet. Der Arzt muss alle Maßnahmen ergreifen, um die Beschwerden des Patienten zu erkennen. Dabei muss er alle Therapieformen einleiten, die dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen. Hierzu gehören sowohl die fachgerechte und sachgerechte Diagnose als auch die richtige Behandlung. Verstößt ein Arzt schuldhaft gegen seine ärztlichen Pflichten und ergibt sich für den Patienten hieraus ein Schaden (Sachschaden oder Körperschaden in Form von psychischen oder physischen Beeinträchtigungen), so kann sich hieraus ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ableiten. Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche können auch nebeneinander geltend gemacht werden. Kommt es zu Behandlungsfehlern, dann haftet der Arzt oder das Krankenhaus für die entstandenen Schäden. Unter Umständen steht dem Patienten auch ein Schmerzensgeld zu. In diesem Rechtsgebiet werden durch Julia Fellmer, deren Ehemann selbst Arzt ist, sowohl Patienten beraten und vertreten, die eine Geltendmachung etwaiger Ansprüche begehren, als auch Ärzte, die zu Unrecht eines Fehlers beschuldigt werden.
RAin Fellmer hat den Lehrgang zum Erlangen der Fachanwältin für Medizinrecht erfolgreich abgeschlossen.
Rechtsanwältin Fellmer ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften für Familienrecht sowie für Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins. Außerdem ist sie Vorstandsmitglied des Vereins Anwälte für Ärzte e.V. und Justitiarin des Gesundheitspolitischen Arbeitskreises GPA NRW.
Fachanwalt für Medizinrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Julia Fellmer - Ritterstraße 9
40213 Düsseldorf Stadtmitte / Pempelfort / Derendorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
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- Homepage
- www.tondorfboehm.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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