Walter Pohl
Kurzprofil
Die Kanzlei Pohl wurde im Jahre 1980 von Rechtsanwalt und Notar Walter Pohl in Langenhagen gegründet. Sie finden die Kanzlei Pohl im Zentrum der Stadt gegenüber des Airport Congress Hotels. Aufgrund seiner günstigen Lage zu den ca. 200 m entfernt liegenden Bushaltestellen, bestehen gute Verkehrsanbindungen über den öffentlichen Personennahverkehr. Zudem besteht die Möglichkeit, die hinter dem Kanzleigebäude befindlichen Parkplätze zu nutzen.
Über das Sekretariat der Kanzlei werden täglich von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr, sowie montags, dienstags und donnerstags zwischen 14:00 Uhr und 17:30 gerne Beratungstermine vereinbart. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, Termine außerhalb der Sprechzeiten zu vereinbaren.
Rechtsanwalt und Notar Walter Pohl ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Des Weiteren ist er Gründungsmitglied des Wirtschaftsklubs Langenhagen, sowie 1. Vorsitzender der Kulturstiftung von Langenhagen.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Walter Pohl
- Walsroder Str. 78
30851 Langenhagen
Niedersachsen
Deutschland
- Telefon
- +49 (511) 779039
- Telefax
- +49 (511) 723789

Fachgebiete/Charakteristika
Walter Pohl wurde im Jahre 1943 in Coburg geboren. Nach dem Abitur nahm er 1963 das Studium der Rechtswissenschaften auf, wobei er an der FU Berlin, sowie an den Universitäten in Hamburg und München studierte. Nachdem er 1969 sein 1. Staatsexamen absolviert hatte, leistete er von 1970 bis 1973 seinen Referendarsdienst im Großraum Hannover bei Gewerkschaften, Landes- und Amtsgerichten, sowie Anwaltskanzleien ab.
Walter Pohl erhielt 1974 die Zulassung zum Rechtsanwalt und wurde schließlich im Jahre 1980 im Bereich des Oberlandesgerichts Celle als Notar zugelassen.
Er spricht fließend Englisch.
Rechtsanwalt und Notar Walter Pohl bietet Rechtsberatungen und Prozessvertretungen in den Gebieten Allgemeines Verkehrsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Eherecht, Familienrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht an.
Unter das Allgemeine Verkehrsrecht fallen die Bereiche Zivil-, Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht, welche ihrerseits wiederum verschieden Gebiete abdecken.
So befasst sich das Zivilrecht mit der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen, wie zum Beispiel Schmerzensgeld und Verdienstausfall bei erlittenen Personenschäden.
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung – hierunter fallen Geschwindigkeitsüberschreitungen, genauso wie das Nichtbeachten von Verkehrzeichen – werden durch das Ordnungswidrigkeitenrecht geregelt.
Verstöße, welche über Ordnungswidrigkeiten hinausgehen, wie es zum Beispiel bei Trunkenheit am Steuer der Fall wäre, betreffen schließlich das Verkehrsstrafrecht.
Das Wohnungseigentumsrecht kommt dann zum tragen, wenn beispielsweise Häuser in mehrere Eigentumswohnungen aufgeteilt werden sollen und sich hierbei Probleme einstellen. Auch Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern mit dem Hausverwalter werden über das Wohnungseigentumsrecht geregelt.
Ein weiteres Gebiet, das von Walter Pohl abdeckt wird, ist das Ehe- und Familienrecht, welches für die Themen Scheidung, Unterhaltszahlungen und Sorgerecht zuständig ist.
Über das Arbeitsgesetz werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer beraten und vertreten, wenn es um den Bereich Kündigung bzw. Kündigungsschutz, Abmahnungen etc. geht.
Das Strafrecht regelt dagegen, wie schon im Zusammenhang mit dem Verkehrsstrafrecht erwähnt wurde, sämtliche Verstöße, die über normale Ordnungswidrigkeiten hinausgehen.
In seiner Eigenschaft als Notar ist Walter Pohl auch für notarielle Beurkundungen zuständig, im Hinblick auf Eheverträge, Grundstücksverläufe, Testamente und Patientenverfügungen.
Walter Pohl schätzt an seinem Beruf besonders den Kontakt zu den Klienten und zur Stadt Langenhagen, sowie die Möglichkeit das übergreifende Spektrum der verschieden Rechtsbereiche abdecken zu können.
Mitgliedschaften:
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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