Maren Beckmann-Weege

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Maren Beckmann-Weege eröffnete 1998 als selbständige Rechtsanwältin in Neustadt am Rübenberge ihre Kanzlei.
Das Tätigkeitsfeld von Rechtsanwältin Beckmann-Weege ist breit gefächert: Hier finden Sie bei rechtlichen Problemen aus den Bereichen Familien- und Scheidungsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht sowie allgemeines Zivilrecht eine kompetente Ansprechpartnerin. Ihre Interessenschwerpunkte hat sie auf das Strafrecht und das Arbeitsrecht gelegt. Gerne hilft sie Ihnen aber auch in allen anderen Rechtsgebieten weiter.


Zu ihrem Mandantenstamm gehören überwiegend Privatpersonen, aber auch mittelständische Unternehmen.


Termine vereinbart Frau Beckmann-Weege persönlich. Für sie ist es wichtig, dass ihre Mandanten sie persönlich sprechen können. Zudem kann sie sich gleich am Telefon ein individuelles Bild von der jeweiligen Sachlage verschaffen. Die Kanzlei ist montags bis freitags von 9 Uhr bis 13 Uhr und montags bis donnerstags von 15 Uhr bis 18 Uhr besetzt. Es ist jedoch auch jederzeit möglich, Termine außerhalb der Kanzleizeiten zu vereinbaren. Rechtsanwältin Beckmann-Weege besucht ihre Mandanten auf Anfrage auch gerne vor Ort.


Freude macht Rechtsanwältin Beckmann-Weege an ihrem Beruf vor allem, dass sie ihren Mandanten helfen kann sowie der Kontakt mit überaus unterschiedlichen Menschen. Sie sagt von sich selbst, dass sie schon immer eine „Ader für die Gerechtigkeit“ hatte und sorgt so regelmäßig dafür, dass ihre Mandanten nicht nur Recht haben, sondern ihr Recht auch bekommen.

Die Kanzlei befindet sich zentral in der Fußgängerzone direkt über dem Schuhhaus Rose. Schräg gegenüber befindet sich das Kaufhaus Hibbe. Die Kanzlei ist sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen; der Bahnhof liegt nur 5 Gehminuten entfernt. PKW-Fahrer stellen ihr Auto am besten in das nahe gelegene Parkhaus, welches sich 2 Minuten Gehweg von der Kanzlei entfernt befindet.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Maren Beckmann-Weege
Marktstraße 14
31535 Neustadt am Rübenberge
Niedersachsen
Deutschland

Telefon
0 50 32 - 91 44 00
Telefax
0 50 32 - 91 44 04
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.Kanzlei-MBW.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwältin Maren Beckmann-Weege, 1968 in Wunstorf geboren, hat seit 1997 ihre Zulassung. Nach dem Studium an der Georg-August-Universität Göttingen absolvierte sie Ihr Referendariat in Oldenburg. Danach arbeitete sie zunächst in zwei unterschiedlichen Kanzleien als freie Mitarbeiterin, um Berufserfahrung zu sammeln. 1998 machte sie sich dann selbständig.


Frau Beckmann-Weege bearbeitet in erster Linie das Zivilrecht. Hierzu gehört unter anderem das Familienrecht. Kernpunkt hierbei ist das Scheidungsrecht und die hieraus resultierenden, oft weit reichenden Folgen. Sie informiert ihre Mandanten umfassend zu den Voraussetzungen einer Scheidung, zum Sorgerecht und dem Umgangsrecht mit den Kindern, zur Vermögenstrennung sowie zu den Unterhaltsansprüchen. Rechtsanwältin Beckmann-Weege weiß, dass es gerade auf diesem Gebiet sehr wichtig ist, den Mandanten gut zuzuhören und eine Vertrauensbasis zu schaffen.

Im Mietrecht sind Kündigungen, nicht erfolgte Mietzahlungen, Nebenkostenabrechnungen und Eigentumsanlagen ihre Hauptaufgaben. Dazu kommen Räumungsklagen, Mietverträge, Mietminderungen sowie Mieterhöhungen, Schönheitsreparaturen, Eigenbedarf sowie Kündigungsfristen. Grundsätzlich vertritt Rechtsanwältin Beckmann-Weege sowohl Mieter als auch Vermieter.

Die Schwerpunkte im Verkehrsrecht beziehen sich auf Unfallfolgen, Personenschäden, Bußgeld, Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Verfahrensabwicklungen. Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen oder Schmerzensgeld ist ein von ihr sehr häufig bearbeitetes Thema.

Auch Mandanten, die eine Beratung in anderen Bereichen des Zivilrechts (Kaufrecht, Vertragsrecht u.a.) benötigen, suchen regelmäßig ihre Kanzlei auf.

Um juristisch immer auf dem neuesten Stand zu bleiben, informiert sich Rechtsanwältin Beckmann-Weege regelmäßig in den aktuellen juristischen Fachzeitschriften. Sie ist Mitglied im Rechtsanwaltsverein Neustadt, im Rechtsanwalt- und Notarverein Hannover sowie im Deutschen Anwaltverein.

Das Hauptanliegen von Rechtsanwältin Beckmann-Weege liegt grundsätzlich in der Durchsetzung der Mandanteninteressen. Hierbei berät sie ihre Mandanten durchweg so, dass die Angelegenheit möglichst geld- und nervenschonend bearbeitet wird. Daher rät sie Mandanten, bei denen ein juristisches Vorgehen aussichtslos ist, auch von weiteren Maßnahmen ab. Durch diese faire Vorgehensweise kommen Mandanten über Jahre hinweg gerne wieder zu ihr und empfehlen sie natürlich auch weiter.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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