Ewald Fröschle
Kurzprofil
Die Kanzlei Fröschle wurde 2004 gegründet und wird in Form einer Bürogemeinschaft gemeinsam mit zwei weiteren Rechtsanwälten geführt.
Die regulären Bürozeiten sind montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00. Die Terminvereinbarung übernimmt das Sekretariat, auf Wunsch können auch Hausbesuche vereinbart werden.
Die Kanzlei verfügt über ein modernes EDV-System sowie über einen Internetanschluss. Ihre Lage ist zentral in, unmittelbarer Nähe zur örtlichen Kunsthalle.
Sie ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto gut erreichbar. Parkmöglichkeiten sind vorhanden.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Ewald Fröschle - Katharinenstraße 14
74523 Schwäbisch Hall
Baden-Württemberg
Deutschland
- Telefon
- +49 (791) 97570
- Telefax
- +49 (791) 975757

Fachgebiete/Charakteristika
Herr Ewald Fröschle, Jahrgang 1960, studierte in Tübingen, das Referendariat absolvierte er in Stuttgart. Bevor er im Jahr 2004 als Rechtsanwalt zugelassen wurde, war er fast zehn Jahre als Justiziar bei einem größeren mittelständischen Versicherungsmakler tätig.
Das Versicherungsrecht zählt daher naturgemäß zu den Tätigkeitsschwerpunkten des Herrn Fröschle. Es ist zugleich auch sein bevorzugtes Rechtsgebiet, schließlich kennt der gelernte Versicherungskaufmann das Versicherungswesen von der Pieke auf. Seiner langjährigen Berufserfahrung als Versicherungsjurist verdankt er zudem weit reichende Detailkenntnis. Herr Fröschle betreut sämtliche in diesem Rechtsgebiet auftretenden Fallkonstellationen, von Haftpflicht, Kasko, Rechtschutz, über Unfallregulierung, Betriebs- und Schadensbereich, Verdienstausfall, bis hin zu Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüchen.
Ein weiterer Kernbereich seiner Anwaltstätigkeit ist das Insolvenzrecht (insbeosndere die Privatinsolvenz). Hier hat sich Herr Fröschle auf den Bereich der privaten Insolvenz spezialisiert. Er bearbeitet sämtliche Fallfragen, die zu diesem Themenkreis gehören oder daran angrenzen und bietet z.B. Schuldnerberatung bei Zahlungsunfähigkeit an.
Das Arzthaftungsrecht ist ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Hier befasst er sich insbesondere mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen, z.B. bei ärztlichen Behandlungsfehlern (Schönheitsfehler) oder Fehldiagnosen.
Im Straßenverkehrsrecht betreut Herr Fröschle vor allem die über rein versicherungsrechtliche Fragen hinausgehende Abwicklung von Unfällen. Daneben kümmert er sich um die Schadensregulierung, um Fragen zur Fahrerlaubnis, z.B. Wiedererlangung des Führerscheins und übernimmt die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen oder bei Ordnungswidrigkeiten.
Nicht zuletzt hier kann seine Mandantschaft von den guten Kontakten zu den Versicherern profitieren, die Herr Fröschle aus der eigenen Versicherungstätigkeit mitbringt.
An seinem Beruf als Rechtsanwalt gefällt Herrn Fröschle vor allem der Kontakt zu den Mandanten und der Anreiz, stets neue Fall- und Problemkonstellationen bearbeiten und lösen zu können. Auch genießt er die Selbständigkeit und das damit verbundene freie Arbeiten, umso mehr, nachdem er lange Jahre als Angestellter tätig war.
Eine besondere Stärke des Juristen ist sein Verhandlungsgeschick, durch das es ihm oft gelingt, außergerichtliche Regelungen zu finden. Die besondere Vertrauensbasis zu seinen Mandanten verdankt Herr Fröschle seinem ausgeprägtem Einfühlungsvermögen und seiner guten Menschenkenntnis.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


