Harald Eberhardt
Kurzprofil
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Harald Eberhardt besteht seit dem 01.08.1997 als Allgemeinpraxis.
Zur Ausübung seines Berufes als Rechtsanwalt entschied er sich nach einer langjährigen Tätigkeit als Stadtdirektor in Melle, Bürgermeister in Eschwege und stellvertretender Landrat im Kreis Altenkirchen. Hieraus resultieren seine umfangreichen Kenntnisse in verwaltungsrechtlichen und zivilrechtlichen Fragen.
Die Bürozeiten der Kanzlei werden individuell nach Vereinbarung gestaltet. Termine vereinbart entweder Herr Eberhardt selbst oder seine Frau, die das Büro leitet. Dem Einzelanwalt liegt die individuelle Betreuung seiner Mandanten sehr am Herzen. Deshalb ist es für ihn selbstverständlich, dass er seine Mandanten ggf. auch zu Hause aufsucht und dort berät.
Die Kanzlei befindet sich in der Nähe der Autobahnauf- und Abfahrt Melle-Ost der A30, nahe der BMW und Mercedesniederlassung in Melle-Mitte. Die e-Mail Adresse lautet: Eberhardt-Melle@t-online.de . In Urlaubszeiten ist für Vertretung gesorgt.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Harald Eberhardt - Danzigerstrasse 34
49324 Melle
Niedersachsen
Deutschland
- Telefon
- 0 54 22 - 93 09 46
- Telefax
- 0 54 22 - 93 09 47

Fachgebiete/Charakteristika
Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Geld-Inkasso, allgemeines Zivilrecht und Mietrecht. Seine Interessensschwerpunkte liegen im Verwaltungsrecht und Verkehrsrecht.
Aus seiner ehemaligen Tätigkeit als Stadtdirektor der Stadt Melle resultieren weiterhin sehr gute Kontakte zur Verwaltung und zur Politik.
Geld-Inkasso ist gleichbedeutend mit Einforderung von Geldbeträgen, die in der Reihenfolge: Mahnschreiben und wenn nötig mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieherbeauftragung geltend gemacht werden.
Das allgemeine Zivilrecht, in dem er ebenfalls tätig ist, ist sehr weit gefasst; hier können z.B. Vertragsgestaltungen (Kaufverträge, Mietverträge, Leihverträge etc.), Testamentgestaltungen, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Nachbarschaftsstreitigkeiten Inhalte anwaltlicher Tätigkeit sein.
Im Verwaltungsrecht befasst sich Herr Eberhardt hingegen mit Baugenehmigungen, dem Erschließungsrecht (z.B. Ausbaubeiträge für Straßen), dem Beitragsrecht (Wasser, Kanal) und dem Sozialrecht.
Mietrechtliche Auseinandersetzungen können in Baumängeln, befristeten Mietverträgen, Abmahnungen, Schönheitsreparaturen oder Kündigungen begründet liegen.
In verkehrsrechtlichen Mandaten bearbeitet Herr Eberhardt Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldbescheide, Schadensersatzforderungen (z.B. Autounfälle) und verkehrsstrafrechtliche Belange, beispielsweise bei einem durch Trunkenheit am Steuer entstandenen Unfall mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Alle Rechtsangelegenheiten werden von ihm bevorzugt außergerichtlich, aber wenn nötig, auch vor Gericht ausgetragen.
Herr Eberhardt kann an allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten, sowie an allen Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten auftreten.
Als seine große persönliche Stärke bezeichnet Herr Eberhardt es, auf jeden Mandanten individuell einzugehen und ihm viel Zeit für seine Angelegenheiten zur Verfügung zu stellen.
Englisch- und Französischkenntnisse sind vorhanden.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


