Eckelmann & Kollegen
Kurzprofil
Die Anwaltskanzlei Eckelmann & Glock in Heilbronn besteht aus den Rechtsanwälten Walter Eckelmann und Stefan Glock, die bereits eine langjährige Zusammenarbeit verbindet. Die Kanzlei in der heutigen Form ging aus einer von Rechtsanwalt Eckelmann im Jahr 1977 gegründeten Einzelkanzlei hervor, in die Rechtsanwalt Glock im Jahr 1992 eintrat. Das großzügig und hell gestaltete Büro befindet sich in der Heilbronner Innenstadt auf der Rückseite des Kaufhauses „Horten“. Parkmöglichkeiten finden Sie in den umliegenden Parkhäusern der Firmen „Horten“ und „Kaufhof“. Haltestellen für Bus und Straßenbahn befinden sich am Marktplatz und Allee/Post in unmittelbarer Nähe der Kanzlei.
Die Kanzlei verfügt über eine moderne EDV mit Internetanschluss und ist damit per E-Mail oder Fax jederzeit erreichbar.
Die Bürozeiten sind Montag bis Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr.
Außerhalb der genannten Zeiten können Termine gesondert vereinbart werden. Für gewerbliche Mandanten sind auch Termine vor Ort möglich.
Durch die Zusammenarbeit mit 2 Steuerbüros bietet die Kanzlei Eckelmann & Glock ihrem überwiegend gewerblichen Mandantenstamm einen allumfassenden Service.
Beide Juristen beraten und vertreten ihre Mandanten im Insolvenzrecht. Das Insolvenzrecht gewinnt durch die seit Jahren steigende Zahl der Unternehmensinsolvenzen und Verbraucherinsolvenzen mehr und mehr an Bedeutung. Der Service in diesem Rechtsgebiet umfasst z.B. die Abwehr von Unternehmensinsolvenzen, die Entwicklung außergerichtlicher Sanierungskonzepte, Schuldenbereinigung zur Insolvenzabwendung, Insolvenzforderungsanmeldung, Insolvenzanträge, die Abwicklung von Privatinsolvenzen, Schuldnerberatung, außergerichtliche Schuldenbereinigung oder gerichtliche Insolvenzanträge zur Restschuldbefreiung.
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt der Anwaltskanzlei Eckelmann & Glock stellt das Arbeitsrecht dar. Das Individualarbeitsrecht umfasst z.B. Kündigungsschutzklagen, Abfindungen, Lohnklagen und Gehaltsklagen oder sonstige arbeitsrechtliche Angelegenheiten, z.B. Zeugnisberichtigungen. Hierbei werden Arbeitnehmer einschließlich leitender Angestellter, sowie auch Arbeitgeber oder Organvertreter von GmbHs und AGs vertreten. Das kollektive Arbeitsrecht umfasst beispielsweise Betriebsratsstreitigkeiten oder die Vertretung in Einigungsstellenverfahren sowie im Handelsvertreterrecht.
Selbstverständlich bearbeitet die Kanzlei auch Inkassomandate, Beitreibungen, Schadensersatzverfahren und Unfallabwicklungen, somit Fragen des allgemeinen und besonderen Schuldrechtes aus allen Vertragsbereichen.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Eckelmann & Kollegen
- Große Bahngasse 8-10
74072 Heilbronn
Baden-Württemberg
Deutschland
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