Volker Breyer
Fachgebiete/Charakteristika
Volker Breyer wurde 1967 in Aachen geboren. Im Anschluss an eine Ausbildung zum Industriekaufmann studierte er an der „Universität zu Köln“ Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsrecht. Das Referendariat nach dem Universitätsstudium absolvierte er in seiner Heimatstadt. Im Jahr 2002 erfolgte die Zulassung zur Anwaltschaft. Herr Breyer verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch.
Das Familienrecht bildet den Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Es regelt unter anderem Scheidungen und angrenzende Rechtsfragen, internationales Familienrecht, Trennungsvereinbarungen, Scheidungsvereinbarungen und die Vorbereitung von Eheverträgen. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Volker Breyer, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten. In den Bereichen Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung nimmt er die Interessen seiner Mandanten selbstverständlich auch gegenüber Behörden wahr.
Rechtsanwalt Volker Breyer ist ein kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Arbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht umfasst z.B. Kündigungsschutzklagen, Abfindungen, Lohnklagen und Gehaltsklagen oder sonstige arbeitsrechtliche Angelegenheiten (Zeugnisberichtigungen etc.). Hierbei werden Arbeitnehmer einschließlich leitender Angestellter, sowie auch Organvertreter von GmbH und AG vertreten. Das kollektive Arbeitsrecht umfasst beispielsweise Betriebsratsstreitigkeiten oder die Vertretung in Einigungsstellenverfahren sowie im Handelsvertreterrecht.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt Vergehen und Verbrechen zu ahnden, d.h. die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so z.B. Diebstahl, Körperverletzung usw. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, so. z.B. Raub, Totschlag, Mord usw. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als „Normalbürger“ können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zuviel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es dann Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Einen weiteren Schwerpunkt stellt das Gesellschaftsrecht dar. Rechtsanwalt Volker Breyer berät über die jeweils günstigste Gestaltung unter Einbeziehung aller für diese Entscheidung zu berücksichtigender Aspekte. Ausgehend von der Erkenntnis, dass es sich bei der Unternehmensgestaltung in aller Regel um die Gestaltung der Zusammenarbeit von Menschen handelt, finden nicht nur steuerliche Aspekte Beachtung, sondern insbesondere auch das Tätigkeitsfeld des Unternehmens, dessen personelle Struktur und dessen Perspektive. Die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten werden in die Lösungen einbezogen. Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern werden gemeinsam mit den Mandanten Strategien entwickelt. Die Vertretung der Interessen erfolgt außergerichtlich und auch gerichtlich. Im Übrigen berät und unterstützt Volker Breyer seine Mandanten bei der Verfolgung oder der Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche.
Mitgliedschaften:
- Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
- Mitglied des Anwaltsvereins Aachen
- Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins (DAV)
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Volker Breyer
- Vaalser Str. 142
52074 Aachen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (241) 88950-38
- Telefax
- +49 (241) 88950-39

- Homepage
- http://www.anwaelte-aachen.de
Außerberufliche Engagements
In seiner Freizeit ist der Rechtsanwalt Breyer sozial engagiert. Darüber hinaus ist er sehr im Aachener Karneval engagiert und dieses Jahr 2006/2007 Hofstaatmitglied des Aachener Karnevalprinzen. Ferner läuft er gerne Ski und spielt gerne Fußball.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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